Anregung gem. §24 GO NRW zu Mindestabstand beim Überholen 1,5 Meter!
Die Straße An der Reichsbahn ist eher gefährlich für Radfahrende. Weil diese Straße aber zu den Hauptrouten für den Radverkehr gehören sollte, wird das Mobilitätskonzept sehr konkret: Es wird empfohlen, zwischen Nordstraße und Wilhelmstraße (Bahnübergang) Tempo 30 einzuführen und die Radverkehrsführung zu verbessern. Also entweder Radfahrstreifen oder baulich getrennte Radwege! (Mob.konzept, s.S. 37)
Und nun zur Realität: Der gekennzeichnete Schutzstreifen verleitet Autofahrer zum knappen Überholen. An der Querungshilfe An der Reichsbahn auf Höhe des Friedhofs ist die Straße nicht breit genug für Fahrbahn und Schutzstreifen, also hört die gestrichelte weiße Linie im Bereich der Querungshilfe einfach auf.
Die Radfahrenden teilen sich jetzt die Fahrbahn mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern ohne Schutzstreifen. Umso wichtiger ist hier die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,5 Metern zum Radfahrenden. Viel zu selten wird darauf geachtet und die Straßenbreite gibt an der Querungshilfe nicht genügend Raum.
Um den motorisierten Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, dass ein de facto Überholverbot an dieser Querungshilfe besteht, wird für den Bereich dieser Querungshilfe entweder die Aufstellung des VZ 277.1 oder die Markierung der Straßenoberfläche durch ein Piktogramm beantragt.
Es geht nicht darum, den „Schilderwald“ entlang der Straße zu verdichten, sondern um die Deutlichmachung des de facto Überholverbots an dieser Stelle.
- 02.02.2023: Anregung gemäß §24 Gemeindeordnung NRW formuliert und per E‑Mail an den Bürgermeister gesendet.
- 07. 02.2023: Die Anregung wurde vom Bürgermeister gesichtet, zur Kenntnis genommen und weitergegeben an das Ordnungsamt.
- 14.02.2023: Treffen mit der Verwaltung:
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