Min­dest­ab­stand — Gib mir 1,5 Me­ter!

Bei­trag von Olaf

Über 90 % der Rad­fah­ren­den ha­ben Angst durch über­ho­len­de Au­tos und Last­wa­gen. Da­ge­gen soll­ten ei­gent­lich gute Rad­we­ge schüt­zen, tun sie aber nicht. Wenn es Rad­we­ge gibt, dann sind sie meist zu schmal. Auch in Ib­ben­bü­ren ist das nicht an­ders!

An vie­len Stel­len im Stra­ßen­ver­kehr, ganz be­son­ders in en­gen Stra­ßen oder an Fahr­bahn-Ver­en­gun­gen, gib es im­mer wie­der Stress zwi­schen den Ver­kehrs­teil­neh­mern. So auch heu­te wie­der an ei­ner Que­rungs­hil­fe in der We­ber­stra­ße auf Höhe des Rat­hau­ses. Die Stra­ße ist nicht breit ge­nug für Fahr­bahn und Rad­fahr­strei­fen, also wird aus der fet­ten wei­ßen Li­nie eine ge­stri­chel­te Li­nie. So­mit ist es kein Rad­fahr­strei­fen mehr, son­dern nur noch ein Schutz­strei­fen.

Ja, es wird jetzt ju­ris­tisch und da­mit kom­pli­ziert, aber ent­lang der ge­stri­chel­ten Li­nie muss ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Me­tern zum Rad­fah­ren­den ein­ge­hal­ten wer­den. So, und um das jetzt noch mal klar zu stel­len, es han­delt sich da­bei um ei­nen „Si­cher­heits­ab­stand“, der Kol­li­sio­nen ver­hin­dern soll. D.h. also, dass der „Si­cher­heits­ab­stand“ zwi­schen Len­ker-Ende des Fahr­ra­des und der Au­ßen­kan­te des Auto-Rück­spie­gels ge­mes­sen wird!

Aha, mit an­de­ren Wor­ten, es reicht nicht, wenn ich mir ein Me­ter fünf­zig ein­bil­de? Nein, das reicht nicht. Wenn bei Wind und Re­gen noch an­de­re Ein­flüs­se die Spur des Rad­fah­ren­den be­ein­flus­sen, soll­te noch mehr Ab­stand und vor Al­lem Rück­sicht ge­nom­men wer­den!

Wenn es auf schma­len Stra­ßen oder an Que­rungs­hil­fen ent­lang geht, be­trägt die Fahr­bahn­brei­te ca. 3 bis 4 Me­ter. Der Rad­fah­ren­de muss ca. 1 Me­ter von par­ken­den Au­tos ent­fernt blei­ben (Doo­ring-Ge­fahr) oder man­gel­haf­ten Gul­ly­de­ckeln aus­wei­chen kön­nen. Und ganz ehr­lich, kei­ner kratz ger­ne mit sei­ner Fel­ge am Rand­stein, nur um ganz rechts zu fah­ren.

Jetzt kommt die Len­ker­brei­te ins Spiel. Das Len­ker­en­de ist ca. 0,3 – 0,4 Me­ter von der Fahr­rad-Längs­ach­se ent­fernt. Von Len­ker­en­de bis zum Au­to­spie­gel kom­men jetzt die 1,5 Me­ter „Si­cher­heits­ab­stand” dazu. Das Auto braucht jetzt auch noch Platz auf dem Asphalt und muss mit min­des­tens 2 Me­ter Brei­te be­rech­net wer­den! Nach Adam Rie­se sind das ins­ge­samt also 4,9 Me­ter!

Der auf­merk­sa­me Le­ser wird stut­zig, denn an en­gen Stel­len hat die Stra­ße doch nur 3 – 4 Me­ter. Im be­schrie­be­nen Bei­spiel an der We­ber­stra­ße sind es 3,75 Me­ter. Wer sich im­mer noch wun­dert, dem kann ge­hol­fen wer­den: Die Fahr­spur ist zu schmal zum Über­ho­len. Oder noch ein­fa­cher – der Si­cher­heits­ab­stand kann nicht ein­ge­hal­ten wer­den!

Ja gut, aber was in­ter­es­siert das den Au­to­fah­ren­den? Wenn man also den „Si­cher­heits­ab­stand“ nicht ein­hal­ten kann, der Ge­gen­ver­kehr ein Über­ho­len nicht zu­lässt oder schlicht und ein­fach eine Que­rungs­hil­fe im Weg steht (!), darf nicht über­holt wer­den, es be­steht ein ÜBERHOLVERBOT! (Kann man nach­le­sen — §5 (4) StVO)

Zum Schluss noch ein Ap­pell an den ge­sun­den Men­schen­ver­stand! Lie­ber mal et­was vor­sich­ti­ger und erst spä­ter über­ho­len, als hu­pend und durchs Fens­ter schrei­end am Rad­fah­ren­den vor­bei brau­sen!

Auch wenn vie­le Radler:innen ei­nen Helm tra­gen, wir ha­ben kei­ne Knautsch­zo­ne!

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