An­trag 9: An der Reichs­bahn

An­re­gung gem. §24 GO NRW zu Min­dest­ab­stand beim Über­ho­len 1,5 Me­ter!

Die Stra­ße An der Reichs­bahn ist eher ge­fähr­lich für Rad­fah­ren­de. Weil die­se Stra­ße aber zu den Haupt­rou­ten für den Rad­ver­kehr ge­hö­ren soll­te, wird das Mo­bi­li­täts­kon­zept sehr kon­kret: Es wird emp­foh­len, zwi­schen Nord­stra­ße und Wil­helm­stra­ße (Bahn­über­gang) Tem­po 30 ein­zu­füh­ren und die Rad­ver­kehrs­füh­rung zu ver­bes­sern. Also ent­we­der Rad­fahr­strei­fen oder bau­lich ge­trenn­te Rad­we­ge! (Mob.konzept, s.S. 37)

Und nun zur Rea­li­tät: Der ge­kenn­zeich­ne­te Schutz­strei­fen ver­lei­tet Au­to­fah­rer zum knap­pen Über­ho­len. An der Que­rungs­hil­fe An der Reichs­bahn auf Höhe des Fried­hofs ist die Stra­ße nicht breit ge­nug für Fahr­bahn und Schutz­strei­fen, also hört die ge­stri­chel­te wei­ße Li­nie im Be­reich der Que­rungs­hil­fe ein­fach auf.

Die Rad­fah­ren­den tei­len sich jetzt die Fahr­bahn mit den mo­to­ri­sier­ten Ver­kehrs­teil­neh­mern ohne Schutz­strei­fen. Umso wich­ti­ger ist hier die Ein­hal­tung des vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­ab­stands von 1,5 Me­tern zum Rad­fah­ren­den. Viel zu sel­ten wird dar­auf ge­ach­tet und die Stra­ßen­brei­te gibt an der Que­rungs­hil­fe nicht ge­nü­gend Raum.

VZ 277.1

Um den mo­to­ri­sier­ten Ver­kehrs­teil­neh­mern zu ver­deut­li­chen, dass ein de fac­to Über­hol­ver­bot an die­ser Que­rungs­hil­fe be­steht, wird für den Be­reich die­ser Que­rungs­hil­fe ent­we­der die Auf­stel­lung des VZ 277.1 oder die Mar­kie­rung der Stra­ßen­ober­flä­che durch ein Pik­to­gramm be­an­tragt.

Es geht nicht dar­um, den „Schil­der­wald“ ent­lang der Stra­ße zu ver­dich­ten, son­dern um die Deut­lich­ma­chung des de fac­to Über­hol­ver­bots an die­ser Stel­le.

  • 02.02.2023: An­re­gung ge­mäß §24 Ge­mein­de­ord­nung NRW for­mu­liert und per E‑Mail an den Bür­ger­meis­ter ge­sen­det.
  • 07. 02.2023: Die An­re­gung wur­de vom Bür­ger­meis­ter ge­sich­tet, zur Kennt­nis ge­nom­men und wei­ter­ge­ge­ben an das Ord­nungs­amt.
  • 14.02.2023: Tref­fen mit der Ver­wal­tung:

Wir set­zen die­sen Bei­trag fort…

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