Bock­ra­de­ner Stra­ße

Ein wei­te­res Bei­spiel für Fahr­rad-un­freund­li­che Grund­hal­tung bei der Ver­kehrs­pla­nung

Die Bock­ra­de­ner Stra­ße ist nun eine sa­nier­te Durch­gangs­stra­ße. Der Fuß­weg darf von Rad­fah­ren­den ge­nutzt wer­den. Fahr­rad­freund­lich­keit sieht wohl eher an­ders aus, hier ist Vor­sicht an­ge­sagt, denn auch mit ei­nem E‑Bike ist man eher lang­sam an der Stei­gung un­ter­wegs. Ach ja, und die Bus­hal­te­stel­le am Wald­frie­den liegt auch noch in ei­ner Kur­ve.

Tja, die Stra­ße ist steil (ca. 12%), es ste­hen vie­le alte Bäu­me dort und es ist eine gute Ver­bin­dung zwi­schen Rhei­ner Stra­ße und An der Reichs­bahn. Für Rad­ler ist es eine Al­ter­na­ti­ve zur Os­na­brü­cker Stra­ße, denn sie führt durch Wohn­ge­bie­te und ver­bin­det obe­re und un­te­re Stadt­be­rei­che.

Der Stra­ßen­quer­schnitt wird hier­zu­lan­de ja üb­li­cher wei­se von in­nen nach au­ßen ge­plant. Also erst mal Platz für die Au­tos und Bus­se. Wenn dann noch Platz da ist gibt es auch ei­nen Fuß­weg. Also Fuß­weg auf ei­ner Sei­te, mehr oder we­ni­ger.

Hört ein­fach auf, war­um?

An den Rad­ver­kehr wird sehr oft nicht ge­dacht, denn es ist ja auch kein Platz mehr da. Na gut, dann tei­len sich die Rad­fah­ren­den halt den Ver­kehrs­raum mit den mo­to­ri­sier­ten Men­schen. Wird oft so ge­macht, kann man ge­nau­so in vie­len Stra­ßen se­hen. Wenn denn doch noch ein Rad­weg ge­plant wer­den soll, müss­ten halt Bäu­me ge­fällt wer­den — das will aber auch kei­ner.

Mmh, denkt sich die Stadt­ver­wal­tung, ir­gend­was müs­sen wir doch an­bie­ten – dann ma­chen wir wie­der Stra­ßen­mar­kie­run­gen. Bei den jetzt vor­ge­ge­be­nen Stra­ßen­brei­ten bleibt halt nur Far­be für eine ge­stri­chel­te Li­nie. Lei­der ist Stra­ßen­ma­le­rei kei­ne In­fra­struk­tur und die wür­de schon hel­fen, wenn man als Rad­fah­ren­der den Berg hoch und auch si­cher wie­der run­ter möch­te. Aber wie?


Die Zei­tung schreibt dazu:

„Die An­fra­ge beim Kreis Stein­furt hat er­ge­ben, … der brei­te Geh­weg berg­auf er­mög­li­che den Be­nut­zern des Fahr­ra­des, dass sie auf­grund der ho­hen Stei­gung das Rad schie­ben kön­nen. Sport­li­che oder elek­tri­fi­zier­te Rad­fah­ren­de nut­zen wei­ter­hin die Fahr­bahn, um Rich­tung L 501, Rhei­ner Stra­ße zu ge­lan­gen. Berg­ab soll es wie ge­plant ei­nen Schutz­strei­fen ge­ben.“

IVZ vom 9.5.2024 — Schutz­strei­fen wird noch mar­kiert

Also jetzt mal für uns All­tags­ra­deln­de, was ist hier er­laubt und ver­bo­ten? Die StVO de­fi­niert das auch nicht so ge­nau, da­her wird die Ver­wal­tungs-Vor­schrift zur StVO her­an­ge­zo­gen. Die­se re­gelt zu §2 der StVO:

„Un­ter ei­nem Fahr­rad­schutz­strei­fen ist ein Be­reich der Fahr­bahn zu ver­ste­hen, der durch ge­stri­chel­te Li­ni­en ab­ge­trennt ist und vor­ran­gig dem Rad­ver­kehr zur Ver­fü­gung steht…. Da es sich nicht um ei­nem amt­lich aus­ge­wie­se­nen Rad­weg han­delt, be­steht kei­ne Be­nut­zungs­pflicht für Rad­fah­ren­de. Der Fahr­rad­schutz­strei­fen ist dem Rad­ver­kehr vor­be­hal­ten und darf von an­de­ren Fahr­zeu­gen nur in Aus­nah­men über­fah­ren wer­den. Ei­nen Schutz­strei­fen durch­gän­gig zu be­fah­ren, ist nicht zu­läs­sig.“

Quel­le: Buß­geldkata­log

Aha, das di­cke Buch un­ter dem Arm ist doch nütz­lich! Hier hört es lei­der noch nicht auf, es wird noch ju­ris­ti­scher…. Der Ab­stand zu par­ken­den Au­tos ist le­bens­wich­tig für Rad­fah­ren­de. Doo­ring-Un­fäl­le ver­ur­sa­chen schwe­re Ver­let­zun­gen und müs­sen un­be­dingt ver­mie­den wer­den. Die Ge­rich­te ha­ben dazu fol­gen­des ge­sagt:

„Wel­cher Si­cher­heits­ab­stand aus­rei­chend ist, be­wer­ten Ge­rich­te un­ter­schied­lich: Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Saar­brü­cken hält ei­nen Si­cher­heits­ab­stand von 90 Zen­ti­me­tern für aus­rei­chend (4 U 80/07). Das OLG Jena fand, dass 80 bis 90 Zen­ti­me­ter Sei­ten­ab­stand zum par­ken­den Kraft­fahr­zeug zu nahe sei. Doch ein mög­li­ches Mit­ver­schul­den des Rad­fah­rers tre­te ge­gen­über dem gra­vie­ren­den Ver­stoß des Au­to­fah­rers ge­gen die Sorg­falts­pflich­ten beim Ein­stei­gen zu­rück (5 U 596/06).“

Quel­le: ADFC

Fa­zit: Die Ver­kehrs­pla­ner de­mons­trie­ren ihr schlech­tes Ge­wis­sen ggü. den Rad­fah­ren­den durch mehr Stra­ßen­mar­kie­run­gen. Ein Schutz­strei­fen oder auch „To­des­strei­fen“ ist aber kei­ne Hil­fe.

Die Si­cher­heits­ab­stän­de zu par­ken­den Au­tos kön­nen meist nur ein­ge­hal­ten wer­den, wenn man links der ge­stri­chel­ten Li­nie Rad fährt. Das pro­vo­ziert wie­der­um die Au­to­fah­ren­den und führt zur Miss­ach­tung des Min­dest­ab­stands von 1,5 Me­tern beim Über­ho­len.

Wenn der „Si­cher­heits­ab­stand“ nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann oder der Ge­gen­ver­kehr ein Über­ho­len nicht zu­lässt, darf nicht über­holt wer­den, es be­steht ein Über­hol­ver­bot, kann man nach­le­sen — §5 (4) StVO. Die­ses Über­hol­ver­bot könn­te man aus­schil­dern — will die Ver­wal­tung aber nicht.

Letzt­end­lich wird ein wei­te­res Mal ge­zeigt, dass Rad­we­ge in Ib­ben­bü­ren nicht ein­fach und si­cher sind. Die Fahr­rad­freund­lich­keit der Stadt lei­det wei­ter und ver­bes­sert sich nicht.

Des­halb or­ga­ni­sie­ren wir je­den letz­ten Frei­tag im Mo­nat eine Cri­ti­cal Mass Fahr­rad-Demo. Wir möch­ten den Ver­kehr nicht blo­ckie­ren, son­dern zei­gen, dass wir auch Ver­kehrs­teil­neh­mer sind. Mehr Rück­sicht auf schwä­che­re Ver­kehrs­teil­neh­mer und bes­se­re Rad­we­ge wä­ren da schon ein Fort­schritt!

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