Jeder kennt diese Situationen – die Straßenmarkierungen leiten die Radfahrenden irgendwo hin oder geben eine Regelung vor, die nicht nachvollziehbar ist. Man stutzt und fragt sich, wie man reagieren soll?
Ein Beitrag von Olaf
Wenn man als Alltagsradler von A nach B fährt, sucht man sich die Strecke aus, die am leichtesten, schnellsten und am ungefährlichsten ist. Und schon peest man los!
In Ibbenbüren aber leider nicht, denn Radwege sind in der Stadt nicht einfach und sicher! Oft wird man aufgefordert auf Wegen zu fahren, die gar nicht auf der Strecke liegen oder einfach nicht mit dem Rad befahren werden dürfen.
So auch der Tecklenburger Damm: Im Herbst wurden in Ibbenbüren Straßenmarkierungen aufgefrischt und erneuert. An einem konkreten Beispiel stellt sich nun die Frage, welche Hintergründe dazu führen, dass irreführende Markierungen ohne verkehrsrechtliche Verpflichtung Radfahrende auf Fußwege führen?
Am Tecklenburger Damm Ecke Osningstraße führt die Straßenmarkierung den Radverkehr auf den Fußweg. Der Fußweg ist nicht für Radfahrende freigegeben und auch wirklich viel zu schmal um beides konfliktfrei zuzulassen. Dennoch wurden die irreführenden Markierungen erneuert.
“Das führt zu gefährlichen Situationen, weil Kraftfahrende denken, der vor ihnen befindliche Radfahrer verschwindet gleich auf dem Weg hinter der Hecke. Das werden regelkonform Fahrende nicht tun und andere auch nicht dürfen. Folglich wird es nach der Fußwegzuführung eng, weil die Radfahrer weiterhin auf der Fahrbahn unterwegs sind. Die Unzufriedenheit über die noch anwesenden Radfahrer wird dann mit Hupen und zu engem überholen zum Ausdruck gebracht. Diese fehlerhaften Markierungen sollten entfernt werden, bevor dort aus dieser unklaren und rechtsfreien Verkehrsführung noch Jemand zu Schaden kommt.”
Alltagsradler Michael aus Ibbenbüren
Weiteres Beispiel Monsterstraße (Münsterstraße): Stadtauswärts ist der Fußweg freigegeben für Radfahrende. Wer hier mit dem Rad unterwegs ist zählt zu den Mutigen der Stadt. Wer nicht so viel Mut hat nutzt die Freigabe, auf dem Fußweg zu fahren und denkt dabei an die rechtlichen Vorgaben wie Schrittgeschwindigkeit, Bremsbereitschaft und Zufußgehende haben immer Vorrang. Und plötzlich, auf Höhe der Total-Tankstelle, Abzweig zu Aldi und Freßnapf, keine Freigabe mehr!? Sollen Radfahrende an der Stelle auf die Straße zurück? Ja, so ist es vorgesehen, wenn man regelkonform fahren möchte! Was sollen dann die Markierungen auf dem Pflaster bedeuten? Liebe Verwaltung, kann man da mal BITTE drüber nachdenken?
Noch ein Beispiel: Am Püsselbürener Damm/ Berliner Straße wird mit dem blauen Schild „getrennter Rad- und Gehweg“ (VZ 241) der Fußweg gekennzeichnet, obwohl auf der Straße ein Radfahrstreifen markiert ist. Wo soll man denn nun fahren?
Und noch ein Beispiel: An der Weberstraße hört ein Radweg einfach so auf – aber der Radweg verläuft auf der Straße als Radfahrstreifen und nicht auf dem Fußweg!
Alles Beispiel, die einen Radfahrenden wundern lassen: Wo soll ich und wo darf ich fahren?
Im November haben wir die Stadtverwaltung, Abteilung für Recht und Ordnung mal angeschrieben und nach den Hintergründen gefragt.
Im November wurde ebenfalls Straßen.NRW über die Markierungen am Tecklenburger Damm informiert und um Mängelbeseitigung gebeten!
Im Anfang Dezember haben wir eine Bürger-Anregung an den Stadtrat der Stadt Ibbenbüren eingereicht und die Entfernung beantragt.
Ende Dezember hat der Bürgermeister geantwortet. Er gibt den Vorgang zur Bearbeitung an das Ordnungsamt weiter!
Mündlich hat das Ordnungsamt im Februar mitgeteilt, dass die Markierungen am Tecklenburger Damm nicht wieder entfernt werden. Stattdessen denkt man über die Freigabe des Fußweges nach!
Bis her ist vor Ort nichts verändert worden!
Eine Korrektur wird immer noch erwartet!