Die Schulstraße in Ibbenbüren ist neben Poststraße und Große Straße eine wichtige Ost-West-Verbindung für Radelnde, insbesondere für Schülerinnen und Schüler. Die Schulstraße quert die Weststraße (L504), eine stark befahrende Straße unserer Stadt.
Im Kreuzungsbereich Weststraße / Schulstraße existiert eine Fußgängerampel, die für Radelnde nicht zu erreichen ist. Das nebenstehende Bild zeigt die Kreuzung Schulstraße / Weststraße sowie die Einzugsbereiche:
- Kreuzung Schulstraße / Weststraße
- Anne-Frank-Realschule, PhänomexX e.V., Sporthalle
- Mauritiusschule, DRK-Kita Regenbogen, Sporthalle
- Bahnhof Ibbenbüren, Goethe-Gymnasium, Berufskolleg, Kaufmännische Schulen, Sporthalle
Die Schulstraße wird jeden Tag von vielen Schülerinnen, Schülern, Eltern und Anwohnern genutzt. Die Querung der viel befahrenen Weststraße ist eine große Herausforderung, denn die Fußgängerampel ist für Radelnde nicht erreichbar.
Suchen Sie mal die Fußgängerampel auf folgenden Bildern:
Falls Sie die Ampel gefunden haben: Wie kommen Sie dahin und dürfen Radelnde diese Ampel nutzen?
Wir formulieren eine Anregung gemäß §24 Gemeindeordnung NRW und fordern der Rat der Stadt Ibbenbüren auf, für Radelnde die Querung der Weststraße sicherer und einfacher zu gestalten. Das geschieht am einfachsten durch zwei Anforderungstasten, die für Radelnde gut und ohne absteigen zu erreichen sind und die nahegelegene Fußgängerampel “fernsteuern”. So ist eine rechtssichere und gefahrlose Überquerung der Weststraße möglich.
Solche Anforderungstasten findet man in Ibbenbüren bereits an anderen Kreuzungen, z.B. an der Weberstraße / Groner Allee oder Werthmühlenstraße / Groner Allee oder Dörnebrink / Wilhelmstraße.
Diese Anregung haben wir am 30. Mai per E‑Mail eingereicht und werden euch wie immer über den Verlauf informieren.
- 30.05.2024: Anregung per E‑Mail an ratsangelegenheiten@ibbenbueren.de gesendet.
- 25.06.2024: Anruf vom Fachdienst Verkehr: Situation wurde vor Ort überprüft. Mit der jetzigen, einfachen Ampelanlage für Fußgänger würde eine Anforderungstaste ein Risiko darstellen. Rechts- oder Linksabbieger aus nördlicher Richtung ignorieren die Haltelinie während Radfahrende bei (Fußgänger-) Grün eine Vorfahrt annehmen. Der Fachdienst sieht die Lösung nur in einer Vollsignalanlage (Vollampel). Der Fachdienst setzt sich mit den Straßenbaulastträger in Verbindung.