Die Münsterstraße zwischen den Kreuzungen Weberstraße / Ledder Straße und Werthmühlenstraße / Tecklenburger Damm in Fahrtrichtung Dörenthe bietet keine Radverkehrsinfrastruktur!
Radfahrende können frei wählen, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem teilweise freigegebenen Gehweg fahren möchten. Eine Benutzungspflicht für Fahrräder existiert nicht.
Da die Münsterstraße ist in diesem Bereich eine der am stärksten befahrenen Straßen in Ibbenbüren ist, müssen Radfahrende müssen schon sehr viel Mut mitbringen, um die Fahrbahn der “Monsterstraße” zu nutzen. Also Alternative zur Nutzung der Fahrbahn bietet sich für Radelnde die Nutzung des freigegebenen Gehwegs an, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit und nur bis zur Einmündung der Straße Am Heidenturm. Ab diesem Punkt ist das Radfahren auf dem Gehweg verboten obwohl die Pflasterung und die Piktogramme auf dem Weg was anderes suggerieren.
Die meisten Menschen empfinden das Radfahren auf der Münsterstraße als gefährlicher als auf dem teilweise freigegebenen Gehweg. Zudem wissen viele KFZ-Fahrende nicht, dass Radfahrende i.d.R. die Fahrbahn nutzen dürfen.
Viele Radfahrende wissen zudem nicht, dass die Nutzung des teilweise freigegebenen Gehweges nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist.
Lauter Wiedersprüche und für unsere Initiative Anlass genug, die Verwaltung der Stadt Ibbenbüren erneut auf die Situation für Radfahrende hinzuweisen. Barbara Lücke vom ADFC hat im Mai 2023 Herrn Janning vom Fachdienst Recht, Ordnung und Bürgerservice angeschrieben und verschiedene Änderungen vorgeschlagen.
Leider wurden die Anregungen von Frau Lücke von der Verwaltung nicht aufgegriffen und so bleibt die Situation für Radfahrende sehr verwirrend und gefährlich. Die “Monsterstraße” bleibt nach Willen von Herrn Janning vom Fachdienst Recht, Ordnung und Bürgerservice eine gefährliche Straße für Radfahrende.
Die von unserer Initiative mehrfach bemängelte Ausschilderung wurde bis heute nicht geändert, sodass die Nutzung des Gehweges nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Ab Einmündung Am Heidenturm die Nutzung des Gehweges gänzlich verboten ist. Siehe Foto.
Das diese Regelung bei den Radfahrern nicht bewusst ist und unrealistisch ist, kann hier als Begründung nicht greifen. Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, sich an die Verkehrsregeln zu halten, bzw. sich die notwendigen Kenntnisse selbstständig anzueignen.
Sebastian Janning, Leiter Fachdienst Recht, Ordnung und Bürgerservice
Wir von der Initiative “Radeln für Ibbenbüren” finden diese Reaktion der Verwaltung beschämend für eine angeblich fahrradfreundliche Stadt.
Radfahren mit dem Gesetzbuch unter dem Arm… Das wollen wir nicht. Wir verlangen einfache und sichere Radwege. Herr Janning ignoriert, das Radfahren für viele Bürger eine tägliche Notwendigkeit ist und das Kinder ab 10 Jahren nicht mehr auf dem Gehweg fahren dürfen. Für viele Bürger sind die vielen unterschiedlichen Regeln in Ibbenbüren zu kompliziert. Daher demonstrieren wir jeden Monat für einfache und sichere Radwege. Macht mit!
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