Die stadtauswärtige Richtung der Münsterstraße ist der Horror und hat aus unserer Sicht den Titel “Monsterstraße” verdient. Auch der Velo-Score Ibbenbüren markiert diese Seite tiefrot. Geht gar nicht!
Radfahrende können frei wählen, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem freigegebenen Gehweg fahren möchten. Eine Benutzungspflicht für Fahrräder existiert nicht.
Da die Münsterstraße in diesem Bereich eine der am stärksten befahrenen Straßen in Ibbenbüren ist, müssen Radfahrende schon sehr viel Mut mitbringen, um die Fahrbahn der “Monsterstraße” zu nutzen. Als Alternative zur Nutzung der Fahrbahn bietet sich für Radelnde die Nutzung des freigegebenen Gehwegs an, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit und bis Dezember 2023 nur bis zur Einmündung der Straße Am Heidenturm.
Aber nun: Nach vielen Gesprächen mit der Stadt und der Berichterstattung in der IVZ wurde die Situation erneut bewertet. Anfang Dezember 2023 wurde das kleine Zusatzschild “Radfahrer frei” montiert. Endlich! Es ermöglicht jetzt das Befahren des Gehweges mit Schrittgeschwindigkeit. Eine Benutzungspflicht besteht weiterhin nicht, nur: Wer ist hier so mutig und fährt mit dem Rad auf der Straße? Immerhin ist das Radeln jetzt auf dem Gehweg nicht mehr gänzlich verboten.
Dennoch: Die meisten Menschen empfinden das Radfahren auf der Münsterstraße als gefährlicher als auf dem freigegebenen Gehweg. Zudem wissen viele KFZ-Fahrende nicht, dass Radfahrende die Fahrbahn nutzen dürfen.
Die Situation an der Monsterstraße bleibt insgesamt gänzlich unbefriedigend. Warum haben ein paar parkende Autos mehr Rechte als radelnde Bürgerinnen und Bürger? Wir Radelnde sind auf dem Gehweg nur zu Gast. Daher demonstrieren wir jeden Monat für einfache und sichere Radwege. Macht mit!
Lauter Widersprüche und für unsere Initiative Anlass genug, die Verwaltung der Stadt Ibbenbüren auf die Situation für Radfahrende hinzuweisen. Barbara Lücke vom ADFC hat im Mai 2023 Herrn Janning vom Fachdienst Recht, Ordnung und Bürgerservice angeschrieben und verschiedene Änderungen vorgeschlagen.
Leider wurden die Anregungen von Frau Lücke von der Verwaltung nicht aufgegriffen und so blieb die Situation für Radfahrende sehr verwirrend und gefährlich. Die “Monsterstraße” sollte nach Meinung von Herrn Janning (Fachdienst Recht, Ordnung und Bürgerservice) eine gefährliche Straße für Radfahrende bleiben.
Die von unserer Initiative mehrfach bemängelte Ausschilderung wurde lange nicht geändert, sodass die Nutzung des Gehweges nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Ab Einmündung Am Heidenturm war die Nutzung des Gehweges gänzlich verboten ist. Siehe Foto.
Das diese Regelung bei den Radfahrern nicht bewusst ist und unrealistisch ist, kann hier als Begründung nicht greifen. Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, sich an die Verkehrsregeln zu halten, bzw. sich die notwendigen Kenntnisse selbstständig anzueignen.
Sebastian Janning, Leiter Fachdienst Recht, Ordnung und Bürgerservice
Wir von der Initiative “Radeln für Ibbenbüren” empfanden diese Reaktion der Verwaltung beschämend für eine angeblich fahrradfreundliche Stadt.
Radfahren mit dem Gesetzbuch unter dem Arm… Das wollen wir nicht. Wir verlangen einfache und sichere Radwege. Herr Janning ignorierte, das Radfahren für viele Bürger eine tägliche Notwendigkeit ist und das Kinder ab 10 Jahren nicht mehr auf dem Gehweg fahren dürfen. Für viele Bürger sind die vielen unterschiedlichen Regeln in Ibbenbüren zu kompliziert.
Wir Radelnde werden immer noch an den Rand gedrängt und bleiben auf dem Gehweg nur zu Gast. Daher demonstrieren wir jeden Monat für einfache und sichere Radwege. Macht mit!
Siehe auch: