Ja, es gibt auch Beispiele für gute Radwege in Ibbenbüren, aber die überwiegende Zahl an Straßen-Kilometern ist schlecht ausgestattet. Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA“ gibt eine sichere Planungsgrundlage für die Radwege innerhalb einer Ortschaft.
Obwohl schon älter als zehn Jahre, sind die ERA in Ibbenbüren kaum mehr wiederzufinden. Die Verkehrsplanungen der vergangenen Jahrzehnte bevorzugten das Auto und nicht den Rad- oder Fußverkehr. Markierungen und Verkehrsschilder wirken manchmal eher willkürlich und verwirrend.
Den Radfahrenden wird oft die „Wahl“ gelassen: Entweder auf der Straße fahren (eher gefährlich) oder den Fußweg nutzen (in Schrittgeschwindigkeit), wenn er denn freigegeben ist. Die Verkehrsplaner machen es sich einfach, der Konflikt wird auf den Fußweg verschoben und der MIV kann wieder ungestört fließen.
Radfahrende müssen sich regelmäßig rechtfertigen, wenn sie die Straße benutzen. Die freigegebenen Fußwege sind lediglich für Diejenigen, welche sich nicht auf die Straße trauen!
Zu dieser Verwirrung kommen noch irreführende Straßenmarkierungen hinzu. Regelkonform Radfahren wird weiter erschwert:
“Das führt zu gefährlichen Situationen, weil Kraftfahrende denken, der vor ihnen befindliche Radfahrer verschwindet gleich … Das werden regelkonform Fahrende nicht tun und andere auch nicht dürfen. Folglich wird es nach der Fußwegzuführung eng, weil die Radfahrer weiterhin auf der Fahrbahn unterwegs sind. Die Unzufriedenheit über die noch anwesenden Radfahrer wird dann mit Hupen und zu engem überholen zum Ausdruck gebracht. Diese fehlerhaften Markierungen sollten entfernt werden, bevor dort aus dieser unklaren und rechtsfreien Verkehrsführung noch Jemand zu Schaden kommt.”
Michael S. aus Ibbenbüren, Alltagsradler
Aktuelle Beispiele sind die Münster- und Wilhelmstraße: Die Münsterstraße (aka Monsterstraße) lässt kein regelkonformes Radfahren mehr zu, die Beschilderung ist schlicht falsch.
“Es ist somit inzwischen eine große Herausforderung in Ibbenbüren zu wissen, ob man nun fahren darf, fahren muss oder nicht fahren darf.”
Kommentar von Maik aus Ibbenbüren
Die Einsicht der Stadt hält sich in Grenzen. Am Bahnhof wurden die alten und verwirrenden Markierungen kürzlich auch erneuert. Völlig rechtsfrei wird hier ein Radweg auf dem Hochbord suggeriert.
Tatsächlich ist die Wilhelmstraße eine Tempo 30 Straße. In T30 Bereichen ist ein Radweg gem. StVO §45 Abs. 1c gar nicht zulässig. Zudem ist die Pflasterung sehr schlecht und der Fußweg ist nicht für Radfahrende freigegeben.
Radwege sollten einfach und sicher sein, nicht zur Verwirrung beitragen!
Fazit: Die Stadt kümmert sich nur oberflächlich um eine gute Fahrrad-Infrastruktur. Wer jeden Tag mit dem Rad in der Stadt unterwegs ist kommt oft ins Grübeln. Regelkonformes fahren wird eher erschwert, der Spaß am Radfahren wird nicht gefördert. Die autofahrenden Verkehrsteilnehmer hupen weiter und schimpfen durchs geöffnete Seitenfenster! Fahrradfreundlichkeit geht anders! Wen wunder noch das schlechte Ergebnis beim Fahrradklima-Test 2022!?
- das Ordnungsamt wurde am 24. Mai 2023 angeschrieben, mit der Bitte, die falsche Beschilderung an der Münsterstraße zu entfernen
- das Ordnungsamt wurde am 25. Mai 2023 auf die irreführende Markierung im Bahnhofsbereich aufmerksam gemacht, verbunden mit der Bitte, die Markierungen wieder zu entfernen
- am 31. Mai hat das Ordnungsamt den Eingang bestätigt. Die Sachlagen werden in der Verkehrsschau am 19.6.2023 von Sachverständigen diskutiert.
- im Juli antwortet das Ordnungsamt zur Münsterstraße, der Fußweg bleibt freigegeben für Radfahrende und zudem wird darauf verwiesen, dass lediglich Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.
Fahrradfreundlich ist diese Regelung nicht, sondern eher verwirrend für alle. Bleibt die Frage offen, warum man ab der Einmündung Heidenturm wieder auf der Straße fahren muss?
Wenn Ihr Euch auch für einfache und sichere Radwege in Ibbenbüren einsetzen möchtet, macht mit: Große Fahrrad-Demo “Wir sind der Verkehr” am letzten Freitag im Monat!