Nach dem erfolgreichen Antrag für die Freigabe der Brunnenstr. für Fahrräder folgt diese Woche der zweite Bürgerantrag gemäß §24 Gemeindeordnung NRW.
Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform […] mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=589920
Barbara Lücke vom ADFC hat diesen Bürgerantrag formuliert und an den Rat der Stadt Ibbenbüren gesendet:
- 21.11.2022: Bürgerantrag per E‑Mail an die Stadt Ibbenbüren gesendet.
- 22.11.2022: E‑Mail-Antwort von Dr. Schrameyer, Bürgermeister der Stadt Ibbenbüren: Der Antrag wird an den Fachdienst Recht Ordnung und Bürgerservice weiter geleitet.
- 14.02.2023: Treffen mit der Verwaltung: Der Antrag befindet sich in Prüfung. Geschwindigkeitsmessungen laufen. Vermutlich wird der Antrag realisiert.
- 10.03.2023: Tempo 30 kommt!
Hier alle Zeitungsberichte zu dem Thema:





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