Ab­stand wird nicht ein­ge­hal­ten

Der Si­cher­heits­ab­stand zu Rad­fah­ren­den wird beim Über­ho­len mehr­heit­lich nicht ein­ge­hal­ten.

Ein Bei­trag von Olaf

Das Er­geb­nis ei­ner Da­ten­er­he­bung in Os­na­brück ist ein­deu­tig: Zwei Drit­tel (68%) al­ler Au­to­fah­ren­den hal­ten den Si­cher­heits­ab­stand nicht ein! Ge­mes­sen wur­de mit ei­nem Sen­sor, der am Rad mon­tiert wird und die Ab­stän­de zu über­ho­len­den Fahr­zeu­gen misst. Au­to­fah­ren­de müs­sen beim Über­ho­len der Rad­ler ei­nen Min­dest­ab­stand von 1,5 Me­tern ein­hal­ten (in­ner­halb ge­schlos­se­ner Ort­schaf­ten), zu Kin­dern und au­ßer­halb ge­schlos­se­ner Ort­schaf­ten sind es so­gar 2 Me­ter! Das ist in der Re­gel nur mög­lich, wenn der Ge­gen­ver­kehr es zu­lässt und Über­ho­len­de die lin­ke Fahr­spur be­nut­zen.

An Eng­stel­len, also Que­rungs­hil­fen und schma­len Stra­ßen, aber auch in Kur­ven oder an Bus­hal­te­stel­len ist das meist gar nicht mög­lich, da­her be­steht dann ein de­fak­to Über­hol­ver­bot!

Um den mo­to­ri­sier­ten Ver­kehrs­teil­neh­mern zu ver­deut­li­chen, dass ein de fac­to Über­hol­ver­bot be­steht, ha­ben wir ex­em­pla­risch für die Que­rungs­hil­fe An der Reichs­bahn die Auf­stel­lung des VZ 277.1 oder die Mar­kie­rung der Stra­ßen­ober­flä­che durch ein Pik­to­gramm be­an­tragt. Da­bei geht es nicht dar­um, den „Schil­der­wald“ ent­lang der Stra­ße zu ver­dich­ten, son­dern um die Deut­lich­ma­chung des de fac­to Über­hol­ver­bots an ei­ner sol­chen Stel­le.

Bei un­se­rem Tref­fen mit der Ver­wal­tung Mit­te Fe­bru­ar wur­de auch die­ser Sach­ver­halt dis­ku­tiert. Nach Aus­kunft der Ver­kehrs­pla­ner und Ju­ris­ten ist eine Aus­schil­de­rung für ein of­fen­sicht­li­ches Über­hol­ver­bot nicht mög­lich. Ei­ner­seits, weil es of­fen­sicht­lich ist und an­de­rer­seits, weil sonst der Schil­der­wald zu­wach­sen wür­de. Pik­to­gram­me auf dem Asphalt ent­spre­chen nicht den An­for­de­run­gen an eine Be­schil­de­rung und gel­ten nur in Zu­sam­men­hang mit ent­spre­chen­den Ver­kehrs­zei­chen!

Aha, also müs­sen Au­to­fah­ren­de „selbst“ dar­auf kom­men, die Ver­kehrs­re­geln auch ein­zu­hal­ten.
Mhh, die Pra­xis be­weist, dass die meis­ten Ver­kehrs­teil­neh­mer die Ab­stands-Re­gel nicht ein­hal­ten! Die Grün­de mö­gen viel­fäl­tig sein, Rad­fah­ren­de wer­den je­den­falls ge­fähr­det und ris­kie­ren ihr Le­ben. Da­her for­dern wir ein­fa­che und si­che­re Rad­we­ge, eine räum­li­che Tren­nung, wenn mög­lich und eine deut­li­che Kenn­zeich­nung und Ge­stal­tung der Stra­ßen. Eine Ge­fähr­dung schwä­che­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer ist nicht ak­zep­ta­bel, alle Bür­ger die­ser Stadt soll­ten die Mög­lich­keit ha­ben, an Mo­bi­li­tät teil­zu­ha­ben. Ins­be­son­de­re Kin­der sind da­von be­trof­fen, wie der Un­fall der ver­gan­ge­nen Tage wie­der be­weist. Die Schul­we­ge sind nicht si­cher!

Für alle In­ter­es­sier­ten: Als Da­ten­schutz-kon­for­me Da­sh­Cam für Rad­ler gibt es ei­nen Sen­sor, der an­lass­be­zo­ge­nes Vi­deo- und Bild­ma­te­ri­al mit den tat­säch­lich ge­mes­se­nen seit­li­chen Über­hol­ab­stän­den misst und spei­chert. Soll­te es zu ei­ner brenz­li­gen Si­tua­ti­on, ei­nem Bei­na­he­un­fall oder Un­fall im Stra­ßen­ver­kehr kom­men, ist die­se Foto-Se­quenz inkl. dem tat­säch­lich ge­mes­se­nen Über­hol­ab­stand ge­spei­chert und man kann im Scha­dens­fall da­ge­gen vor­ge­hen!

Fa­zit: Wir wer­den uns be­mü­hen die Open Bike Sen­so­ren nach Ib­ben­bü­ren zu ho­len, um auch für un­se­re Stra­ßen Mes­sun­gen durch­zu­füh­ren. Die­se Da­ten wer­den schließ­lich in ei­ner Da­ten-Platt­form ge­sam­melt und be­son­ders ge­fähr­li­che Stra­ßen ver­deut­licht.

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