Der Sicherheitsabstand zu Radfahrenden wird beim Überholen mehrheitlich nicht eingehalten.
Ein Beitrag von Olaf
Das Ergebnis einer Datenerhebung in Osnabrück ist eindeutig: Zwei Drittel (68%) aller Autofahrenden halten den Sicherheitsabstand nicht ein! Gemessen wurde mit einem Sensor, der am Rad montiert wird und die Abstände zu überholenden Fahrzeugen misst. Autofahrende müssen beim Überholen der Radler einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten (innerhalb geschlossener Ortschaften), zu Kindern und außerhalb geschlossener Ortschaften sind es sogar 2 Meter! Das ist in der Regel nur möglich, wenn der Gegenverkehr es zulässt und Überholende die linke Fahrspur benutzen.
An Engstellen, also Querungshilfen und schmalen Straßen, aber auch in Kurven oder an Bushaltestellen ist das meist gar nicht möglich, daher besteht dann ein defakto Überholverbot!
Um den motorisierten Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, dass ein de facto Überholverbot besteht, haben wir exemplarisch für die Querungshilfe An der Reichsbahn die Aufstellung des VZ 277.1 oder die Markierung der Straßenoberfläche durch ein Piktogramm beantragt. Dabei geht es nicht darum, den „Schilderwald“ entlang der Straße zu verdichten, sondern um die Deutlichmachung des de facto Überholverbots an einer solchen Stelle.
Bei unserem Treffen mit der Verwaltung Mitte Februar wurde auch dieser Sachverhalt diskutiert. Nach Auskunft der Verkehrsplaner und Juristen ist eine Ausschilderung für ein offensichtliches Überholverbot nicht möglich. Einerseits, weil es offensichtlich ist und andererseits, weil sonst der Schilderwald zuwachsen würde. Piktogramme auf dem Asphalt entsprechen nicht den Anforderungen an eine Beschilderung und gelten nur in Zusammenhang mit entsprechenden Verkehrszeichen!
Aha, also müssen Autofahrende „selbst“ darauf kommen, die Verkehrsregeln auch einzuhalten.
Mhh, die Praxis beweist, dass die meisten Verkehrsteilnehmer die Abstands-Regel nicht einhalten! Die Gründe mögen vielfältig sein, Radfahrende werden jedenfalls gefährdet und riskieren ihr Leben. Daher fordern wir einfache und sichere Radwege, eine räumliche Trennung, wenn möglich und eine deutliche Kennzeichnung und Gestaltung der Straßen. Eine Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer ist nicht akzeptabel, alle Bürger dieser Stadt sollten die Möglichkeit haben, an Mobilität teilzuhaben. Insbesondere Kinder sind davon betroffen, wie der Unfall der vergangenen Tage wieder beweist. Die Schulwege sind nicht sicher!
Für alle Interessierten: Als Datenschutz-konforme DashCam für Radler gibt es einen Sensor, der anlassbezogenes Video- und Bildmaterial mit den tatsächlich gemessenen seitlichen Überholabständen misst und speichert. Sollte es zu einer brenzligen Situation, einem Beinaheunfall oder Unfall im Straßenverkehr kommen, ist diese Foto-Sequenz inkl. dem tatsächlich gemessenen Überholabstand gespeichert und man kann im Schadensfall dagegen vorgehen!
Fazit: Wir werden uns bemühen die Open Bike Sensoren nach Ibbenbüren zu holen, um auch für unsere Straßen Messungen durchzuführen. Diese Daten werden schließlich in einer Daten-Plattform gesammelt und besonders gefährliche Straßen verdeutlicht.