Ib­ben­bü­ren brummt!

Das Mot­to ist wört­lich ge­meint, denn die Stadt am Teu­to­bur­ger Wald meint es gut mit Au­to­fah­ren­den. Freie Fahrt für alle Mo­to­ri­sier­ten — für alle An­de­ren ste­hen die Am­peln auf ROT.

Vor vier Jah­ren ha­ben wir be­reits von der täg­li­chen Dis­kri­mi­nie­rung be­rich­tet, die Rad­fah­ren­de je­den Tag er­le­ben kön­nen. Ob an Kreis­ver­keh­ren die Vor­fahrt ge­währt wer­den muss, ob­wohl man doch im Kreis­ver­kehr fährt oder an den Bet­tel­am­peln der Stadt, wo Ra­deln­de sehr lan­ge war­ten müs­sen.

Ver­drän­gen: Wenn es eng wird für den MIV, wer­den Rad­fah­ren­de auch gern auf Fuß­we­ge ge­lei­tet, wie am Teck­len­bur­ger Damm. Der Fuß­weg ist zwar nicht frei­ge­ge­ben für Fahr­rä­der, aber egal. So­lan­ge der Rad­fah­ren­de nicht auf der Stra­ße fährt, stört er auch kei­nen Kfz-Ver­kehr. Re­gel­kon­form ist das nicht, die Ver­wal­tung und die Po­li­zei wur­den bei ei­ner ge­mein­sa­men Ver­kehrs­schau (2024) in­for­miert, Zu­sam­men­hän­ge und Wi­der­sprü­che wur­den so­gar er­kannt. Aber es tut sich nichts — die Mar­kie­run­gen blei­ben ir­re­füh­rend.

Ver­zö­gern: Die Os­na­brü­cker Stra­ße soll­te berg­auf um­ge­baut und er­neu­ert wer­den. Ziel der be­reits fer­ti­gen Plä­ne war ein si­che­rer Rad­weg für Rad­fah­ren­de auf ei­nem sog. “Hoch­bord”. Die Plä­ne wur­den ver­zö­gert und letzt­end­lich ver­wor­fen. Die Zei­tung be­rich­te­te von un­se­rem “ers­ten Spa­ten­stich” im März 2026. Die Frak­ti­on der Grü­nen nahm Stel­lung dazu.

“Kli­ma­schutz ist kein Lu­xus und kei­ne frei­wil­li­ge Zu­satz­leis­tung. Si­che­rer Rad­ver­kehr ist Grund­in­fra­struk­tur — ge­ra­de im länd­li­chen Raum.”

Quel­le: Stel­lung­nah­me von Bünd­nis 90/ Die Grü­nen, IVZ vom 17.April 2026

So wer­den Men­schen nicht zum Um­stieg aufs Rad mo­ti­viert.

Be­hin­dern: Den Ent­schei­dungs­trä­gern der Stadt ist wich­tig, sich für die “Ver­bes­se­rung der Ver­kehrs­si­cher­heit an der Kreu­zung Hops­te­ner Stra­ße (L504) / Rhei­ner Stra­ße (L501) ein­zu­set­zen.”
Ver­bes­se­rung na­tür­lich nur im Sin­ne des mo­to­ri­sier­ten Ver­kehrs­teil­neh­men­den. Wir brach­ten die An­re­gung im 2025 ein, die Furt zu er­neu­ern. Rad­fah­rer und Zu­fuß­ge­hen­de soll­ten sicht­ba­rer wer­den. Ganz im Sin­ne des NRW-Ver­kehrs­mi­nis­ters — deut­li­che Rot­mar­kie­run­gen für Fuß­gän­ger- und Fahr­rad­fur­ten. Nun ist die Furt ganz fort. Wie nicht­mo­to­ri­sier­te Ver­kehrs­teil­neh­mer die­se Kreu­zung über­que­ren sol­len, ohne sich in al­ler­größ­te Ge­fahr zu be­ge­ben, ist und bleibt ein Rät­sel. Die Be­grün­dung durch den Fach­be­reich “Recht- und Ord­nung” macht die Ent­schei­dung we­der ver­ständ­lich noch plau­si­bel. Er­geb­nis ist, dass Au­to­fah­ren­de fast un­ge­bremst rechts ab­bie­gen kön­nen. Wer nicht mit dem Auto un­ter­wegs ist, fährt bes­ser eine an­de­re Stre­cke.

Es zeigt sich über die Jah­re, dass in Ib­ben­bü­ren der Rad­ver­kehr nicht ge­för­dert, son­dern aus­ge­bremst wird. Dem Kfz-Ver­kehr wird Vor­rang ein­ge­räumt. Rad­we­ge und Ver­kehrs­füh­rung sind un­si­cher und nicht ein­fach. Den “Lau­ra-Test” wür­de Ib­ben­bü­ren nicht be­stehen — un­se­re Zu­kunft wird ver­spielt.

Sicht­ba­re Ver­nach­läs­si­gung

Fa­zit: Ver­kehrs­wen­de sieht an­ders aus. Das Mo­bi­li­täts­kon­zept wird igno­riert. Die Ent­schei­dungs­trä­ger nut­zen das Stra­ßen­ver­kehrs­recht kon­se­quent ge­gen nicht­mo­to­ri­sier­te Ver­kehrs­teil­neh­mer. Da­bei gilt es nicht zu ver­ges­sen, dass nicht alle Mit­men­schen Auto fah­ren kön­nen, wol­len oder dür­fen. Mo­bi­li­tät muss auch mög­lich sein für Kin­der, Alte und in der Be­we­gung ein­ge­schränk­te Mit­bür­ger. Die Stadt ver­liert im­mer mehr At­trak­ti­vi­tät und Auf­ent­halts­qua­li­tät.

Fahr­rad­freund­lich­keit darf nicht nur auf ei­nem Schild am Orts­ein­gang ste­hen, es muss auch ge­lebt wer­den.

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