Die Beschilderung von Fahrradstraßen erfolgt mit dem großen blauen Verkehrszeichen 244.1, meistens mit dem Zusatz “Anlieger frei”. Laut StVO können Fahrradstraßen:
- aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs
- zur Unterstützung einer städtebaulichen Entwicklung
angeordnet werden.
Soweit die Fahrradstraße nicht durch ein Zusatzzeichen freigegeben wurde, sind andere Fahrzeuge außer Fahrrädern, Pedelec, E‑Scooter und Segways auf Fahrradstraßen verboten. S‑Pedelec dürfen Fahrradstraßen in der Regel nicht nutzen! Das Überqueren von Fahrradstraßen durch andere Fahrzeuge ist gestattet.
Inhaltsverzeichnis
Regeln
Höchstgeschwindigkeit
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt auf Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/fahrradstrassen/
Nebeneinander fahren
Der charakteristischste Punkt von Fahrradstraßen ist jedoch, dass das
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/Leitfaden_Fahrradstrassen_02_07_2021.pdf
Nebeneinanderfahren von Fahrrädern hier erlaubt ist.
Da das Nebeneinanderfahren erlaubt ist, Radelnde weder gefährdet noch bedrängt werden dürfen, die Fahrradstraße aufgrund der Breite zu schmal zum Überholen ist, dürfen KFZ sich auf Fahrradstraßen nicht “den Weg frei hupen” oder drängeln.
Anlieger frei
Eine gesetzliche Definition des Begriffs “Anlieger” existiert nicht. […] Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Auch Personen, die jemanden im Anliegerbereich besuchen wollen, dürfen einfahren. […] Es genügt die Absicht, ihn besuchen zu wollen. Selbst unerwünschte Besucher […] sind zum Einfahren berechtigt. Das Zusatzschild “Anlieger frei” erlaubt außerdem nicht nur Anliegern die Durchfahrt. Sondern auch, […] Personen, deren “Anliegereigenschaft” auf einer rechtlichen Beziehung zu den Grundstücken basiert […] Eigentümer oder Pächter. Ein Bauunternehmer oder ein Handwerker, der vom Anlieger beauftragt worden ist, auf dessen Grundstück zu arbeiten, darf ebenfalls in die Sperrzone einfahren.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/
Somit ist auch auf Fahrradstraßen mit dem Zusatz “Anlieger frei” durchaus mit KFZ-Verkehr zu rechnen.
Leider werden Fahrradstraßen oder verkehrsberuhigte Zonen mit dem Zusatz “Anlieger frei” oft von KFZ als “Abkürzung” genutzt. Der Schierloher Mühlenweg ist Werktags oft mehr Schnellstraße als Fahrradstraße. Hier wäre eine häufige Kontrolle durch die Polizei wünschenswert.
Ibbenbüren
Groner Allee
Die Groner Allee beginnt in der Stadt an der Kreuzung Alter Merschweg / Bachstraße und endet im Riesenbecker Berg am Wanderparkplatz. Die Straße wurde bzw. wird in mehreren Abschnitten zu einer Fahrradstraße ausgebaut.
Der erste Abschnitt zwischen Bachstraße und Werthmühlenstraße hat den “Charakter einer Siedlungsstraße erhalten”. Außer der Pflasterung und dem Schild “Fahrradstraße” erinnert hier nichts an eine Fahrradstraße. Aufgrund des häufigen KFZ-Durchgangsverkehrs hat dieser Anschnitt nur den Velo-Score “C” verdient.
Im zweiten Abschnitt zwischen Werthmühlenstraße und Ibbenbürener Aa ist leider zu viel Anliegerverkehr zu beobachten. Die Schule, Sporthalle, Kindergarten, Kirche und der Siedlungsverkehr sind zu viele Anliegen. Daher nur der Velo-Score “B”
Der dritte Abschnitt zwischen Ibbenbürener Aa und Stärkefabrik wurde im April 2022 festig gestellt. Leider wurde dieses Teilstück im nachhinein für mehr Anlieger freigegeben als ursprünglich geplant. Dieses Teilstück verdient daher nur den Velo-Score “B”.
Wieskebrock
Als Schnellverbindung nach Laggenbeck wurde die Wilhelmstraße und der Wieskebrook als Fahrradstraße gestaltet. Die gelungene Wegführung, die Beleuchtung und die Vorfahrtsregelung wurde erfreulich gut umgesetzt. Auch die Ampel-Anforderung für Radfahrende an der Querung Dörnebrink ist eine echte Verbesserung. Daher der Velo-Score “A”
Schierloher Mühlenweg
Der Schierloher Mühlenweg gilt nach wie vor als Schleichweg, obwohl der Durchgangsverkehr verboten ist. Die Höchstgeschwindigkeit auf Fahrradstraßen wird meist nicht beachtet, dafür hupen die Autos gerne Fußgänger und Radfahrende weg, um zügig durch zu kommen. Daher nur Velo-Score “B”
Laggenbeck
An der Bahn
Die Fahrradstraße An der Bahn in Laggenbeck wird gerade neu gebaut (Stand 04.2022). Leider fehlt an dem bereits fertig gestellten Radweg zwischen In der Garte und Brücke über Steinbrinkheide (K24n) die Straßenbeleuchtung und eine restriktive Zugangsbeschränkung. Daher nur Velo-Score “B”
Püsselbüren
Leider keine Fahrradstraße in Püsselbüren!
Dörenthe
Leider keine Fahrradstraße in Dörenthe!
Uffeln
Leider keine Fahrradstraße in Uffeln!
Dickenberg
Leider keine Fahrradstraße auf dem Dickenberg!
Fazit
Fazit: Die Einführung von Fahrradstraßen ist ein Gewinn für den Radverkehr. Verbesserungen sind möglich, wie die bessere Kennzeichnung und die Verdeutlichung der Regelungen. Ganz ehrlich, dass Radfahrende Vorrang haben wissen die Wenigsten, also immer schön vorsichtig, auch auf Fahrradstraßen!
Ergänzung: Welche Gestaltungen auf Fahrradstraßen zielführend sind und welche Einsatzkriterien sich eignen können wurde vom Deutschen Institut für Urbanistik untersucht. In der Publikation „Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis“ präsentiert das DiFu die darin zusammengefassten Ergebnisse in Kooperation mit der Bergischen Universität Wuppertal.