Man findet in Ibbenbüren viele Radfahr- und Schutzstreifen entlang der Straßen. Die Unterschiede sind schon sehr kompliziert und nicht jeder kennt die juristischen Feinheiten.
Für uns sind Straßenmarkierungen keine Fahrrad-Infrastruktur, denn sichere Radwege sehen anders aus. Die Unterschiede der Radfahr- und Schutzstreifen haben wir beschrieben. Mehrere Anträge wurden von uns gestellt, damit die gefährlichen Situationen entschärft werden. Insbesondere am Dörnebrink, An der Reichsbahn, an der Weber‑, Münster- und Ledder Straße wird der Mindestabstand nicht eingehalten. Die Verwaltung weiß davon und in Ausschüssen und Rat wurden Überholverbote bereits diskutiert.
Dabei ist es doch so: Die subjektive Sicherheit beim Radeln entscheidet über die Wahl des Fahrzeugs. Wir möchten mehr einfache und sichere Radwege in Ibbenbüren, damit es einfacher wird, sich für das Fahrrad zu entscheiden. Die Hauptstraßen sind in Ibbenbüren aber leider nicht fahrradfreundlich gestaltet.
Diese gefühlte und tatsächliche Sicherheit von Radfahrenden wurde auch wissenschaftlich untersucht. Die Unfallforschung der Versicherer empfiehlt konkrete Schritte zur Verbesserung. Man könnte also wissenschaftlich fundiert entscheiden, wenn es in Ibbenbüren Anträge und Planungen zu diskutieren gilt, auch wenn einzelne Entscheidungsträger nicht täglich mit dem Rad fahren.
„Insbesondere schmale Streifen werden (von Radfahrenden , A.d.R.) häufiger gemieden und es wird auf die Gehwege ausgewichen. Viele Kraftfahrzeugführer nutzen die Streifen zum Halten oder Parken. Fast 40 % der beobachteten Radfahrer auf Schutzstreifen wurden dadurch behindert (Radfahrstreifen 10 %). Beim Überholen von Radfahrern auf den Streifen unterschreitet fast jedes zweite Kraftfahrzeug einen Seitenabstand von 150 cm. Die überholenden Kraftfahrzeuge orientieren sich dabei vor allem an den Markierungen auf der Fahrbahn und reagieren nur unzureichend auf die Position der Radfahrer. Oft überholen die Kraftfahrzeugführer den Radfahrer ohne Verlassen des eigenen Fahrstreifens.“
Quelle: Unfallforscher der Versicherer UDV
Daraus ergeben sich Empfehlungen, die Ibbenbüren wirklich fahrradfreundlich machen würden:
- Wegen der Gefahr von Dooring-Unfällen sollten, sowohl bei Rad- als auch bei Schutzstreifen, Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von 0,75 m zu parkenden Fahrzeugen markiert werden.
- Damit vorbeifahrende Fahrzeuge genügend Sicherheitsabstand einhalten können, sollten Radfahrstreifen stets einen Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m Breite zur Fahrbahn erhalten.
- An Stellen ohne Parkmöglichkeiten sollten diese Flächen auch durch Barken markiert werden.
- Radfahrstreifen sollten mindestens 1,85 m breit sein.
- Bei der Anlage von Schutzstreifen sollte berücksichtigt werden, dass laut Regelwerk mögliche Fahrbahnbreiten von 4,5 m für das Begegnen zweier Pkw mit heutzutage gängigen Fahrzeugbreiten nicht ausreichen.
- Unabhängig von der angeordneten Art der Radverkehrsführung muss ein Mindest-Seitenabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Kann dieser nicht eingehalten werden, besteht für Fahrzeugführer gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO ein so genanntes „faktisches Überholverbot“. Darauf sollte durch Schilder und Markierungen hingewiesen werden.
- Verstöße gegen das Park- bzw. Halteverbot auf den Streifen müssen entsprechend konsequent überwacht und geahndet werden.
Fazit: Wer täglich mit dem Rad fährt, kennt es, alle anderen vermuten es. Radfahren in Ibbenbüren ist weder einfach noch sicher. Wir haben etliche Überholabstände auf den Hauptverkehrsstrecken in den vergangenen Monaten gemessen und können die Forschungsergebnisse des UDV bestätigen. Die wissenschaftlichen Ergebnisse sollten nicht weiter ignoriert werden – die Verbesserung der Sicherheit von Radfahrenden in Ibbenbüren sollte dringend verbessert werden.
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