Besonders an Engstellen haben Autofahrer oft den Eindruck, dass wir Radler absichtlich weit in der Mitte der Straße fahren.
Wir Radfahrer müssen zum rechten Fahrbahnrand und zu parkenden Autos genügend Sicherheitsabstand einhalten. Auch Gullydeckel oder der Rinnstein zwingen uns oft, Abstand zu halten.
Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrende beim Überholen mindestens 1,5 Meter Seitenabstand zum Radfahrer einhalten. Bei höherem Tempo und wenn Sie Kinder überholen wollen, muss der seitliche Sicherheitsabstand mindestens 2,0 Meter betragen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies seit April 2020 der verpflichtende Mindestabstand. (§5 Abs.4 StVO)
Was aber passiert dort, wo es eng wird? In Wohnstraßen oder an sogenannten Fußgänger-Inseln ist der Platz neben dem Radfahrenden meist sehr knapp! Die Antwort ist recht einfach: Kann der Abstand nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden! Kraftfahrzeuge müssen hinter dem Fahrrad bleiben!
Inhaltsverzeichnis
Überholverbot
Begründungen wie beispielsweise: „Ich bin doch schon ganz weit links gefahren“ oder: „Der Gegenverkehr hat nicht genügend Platz gelassen“ reichen in diesen Situationen nicht aus, denn es sollen ja die schwächeren Verkehrsteilnehmer geschützt werden.
Allerdings zeigt der Alltag, dass die Kraftfahrzeugführer weder ihr Fahrzeug, noch den Abstand zu den Radfahrenden richtig einschätzen. Kontrolliert werden kann diese Regelung eh nicht und bei Unfällen im Nachhinein den nicht eingehaltenen Abstand als Unfallursache zu ermitteln, dürfte sehr schwer fallen!
Brisant wird es oft an Fußgänger-Inseln. Kraftfahrzeuge drängeln sich beim Überholen von Radfahrenden gerne noch rein. Wo der Radfahrende bleibt und wie er sich dabei fühlt ist völlig egal. Überholende Kraftfahrer verstoßen schon dann gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, wenn sie den zuvor überholten Radelnden erschrecken und der dann einen Fehler macht. Fühlt sich der Radfahrende bedroht oder wird er unsicher, ist der Abstand zu gering!
Auch der tägliche Konflikt der Radfahrenden auf Schutzstreifen zwischen parkenden und fahrenden Kraftfahrzeugen wird ignoriert. Nach rechts muss der Radfahrende einen angemessenen Abstand halten, weiter links zu fahren ist lebensgefährlich.
Fazit
An die Vernunft der Autofahrenden wurde appelliert, die Hinweise auf die neue Regelung waren vielfältig, jedoch hat sich an der Situation nichts geändert:
Es ist und bleibt für Radfahrende zu gefährlich! Da hilft dann nur noch der direkte Hinweis auf ein Überholverbot an solchen Engstellen oder schmalen Straßen!
Besser machen
- Als aller erstes bitte daran denken, dass 1,5 Meter Abstand Leben schützt!
- An Fußgänger-Überwegen sollen Zebrastreifen eingerichtet werden!
- Die Höchstgeschwindigkeit in der Stadt ist zu hoch. Tempo 40 reicht und ist sicherer für alle!
- Mehr Platz für schwächere Verkehrsteilnehmer heißt mehr Toleranz bei Fehlern!