Sicherlich kennt ihr den schmalen Rad- & Gehweg zwischen der Ibbenbürener Aa und “Langewiese”. Der ca. 180 Meter lange Radweg führt zwischen Ackerflächen zu der Straße “In der Südfeldmark” bzw. “Im Langewieser Esch”. Viele Radelnde und Fußgehende nutzen diesen kurzen schmalen (Feld-) Weg auf dem Weg zur Schule, zum Aasee oder in die Stadt.
Der Weg ist teilweise nur ein Meter breit und trotzdem als getrennter Rad- und Gehweg ausgeschildert. Gültige Vorschriften fordern eine Breite von mindestens 2,5 Meter sowie eine Markierung der Wegeflächen, siehe auch Fuss e.V.
Der schmale Weg bietet jedoch noch eine weitere Besonderheit: Auf beiden Seiten weisen Schilder die Radelnden an, den linken Teil des schmalen Weges zu nutzen. Also Linksverkehr ohne entsprechende Markierung und sonstige erkennbare Trennung von Rad- und Gehweg. This seems to be very British.
“Alles halb so wild, hat noch nie jemanden gestört, wir hatten gerade kein anderes Schild parat. Die Leute regeln das wohl irgendwie…”
So oder so ähnlich haben bestimmt die Verantwortlichen im Rathaus gedacht. Wir fragen uns jedoch: Warum überhaupt Verkehrsschilder aufstellen, wenn man es mit der Verkehrsregelung nicht so ernst nimmt?
Radfahrende und Fußgehende regeln in der Tat viele Themen durch Rundumsicht, Blickkontakt, Handzeichen oder ein offenes Ohr. Unsere niederländischen Nachbarn haben das schon lange erkannt und bieten immer mehr Rundum-Grün-Ampelschaltungen an. Google mal nach “Alle Fietsers Tegelijkertijd Groen”…
Alles gut, aber wenn StVO-relevante Verkehrszeichen aufgestellt werden, dann haben sich die Planenden im Rathaus hoffentlich etwas dabei gedacht. Jetzt kommt der Knackpunkt: Im Schadensfall fragt kein Anwalt und kein Richter nach “hätte, könnte, sollte…” sondern es zählen nur die StVO-Regeln am Schadensort. Solche Stellen, an denen die Planenden der Stadt die Radelnden in die Irre leiten, gibt es in Ibbenbüren zu Genüge! Z.B. jeder Gehweg mit dem Zusatz “Fahrrad frei”. Das hat mit einer fahrradfreundlichen Stadt leider nichts zu tun.
Wir von der Initiative “Radeln für Ibbenbüren” wissen sehr gut, dass unsere Anträge der Stadt ein Dorn im Auge sind, da jeder Antrag durch Rat und Verwaltung muss und damit Zeit und Geld kostet. Wie oft haben wir den Vorwurf gehört, dass unsere Anträge die Fachabteilungen von der eigentlichen Arbeit abhalten…
Erklärt das evtl. den Umstand, dass unser Antrag 4 der Stadt seit zwei Jahren vorliegt, ohne dass sich in der Sache etwas bewegt?
Wir haben heute dem Rat einen neuen Antrag geschickt:
Wir halten euch, wie immer, auf dem Laufenden:
- 17.11.2024: Antrag formuliert und per E‑Mail an ratsangelegenheiten@ibbenbueren.de gesendet.
- 20.11.2024: Schriftliche Rückmeldung: 1) Die Beschilderung wird vom Ordnungsamt (als Straßenverkehrsbehörde zuständig) geprüft. 2) Der Ausbau (Verbreiterung) wird in das Straßenbauprogramm aufgenommen und in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 05.12.2024 behandelt. Siehe auch: Ratsinformationssystem