Besonders an Engstellen haben Autofahrer manchmal den Eindruck, Radler würden absichtlich weit in der Mitte der Straße fahren. Aber Radfahrer müssen zum rechten Fahrbahnrand und zu parkenden Autos genügend Sicherheitsabstand einhalten.
Beim Überholen müssen motorisierte Fahrzeuge innerorts mindestens 1,5 Meter Seitenabstand zu Radfahrern einhalten. Bei höherem Tempo und wenn sie Kinder überholen wollen, muss der seitliche Sicherheitsabstand mindestens 2 Meter betragen. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies seit April 2020 der verpflichtende Mindestabstand (§5 Abs.4 StVO).
Was aber passiert dort, wo es eng wird? In Wohnstraßen oder an Querungshilfen, sogenannten Fußgänger-Inseln, ist der Platz neben dem Radfahrenden meist sehr knapp! Nun, die Antwort ist recht einfach, auch wenn Autofahrende meist nicht so weit denken: Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, darf nicht überholt werden, Kraftfahrzeuge müssen also hinter dem Fahrrad bleiben. Es besteht also an solchen Stellen ein „Überholverbot“.
Begründungen wie beispielsweise „Ich bin doch schon ganz weit links gefahren“ oder „Der Gegenverkehr hat nicht genügend Platz gelassen“ reichen in diesen Situationen nicht aus, denn es sollen ja die schwächeren Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Allerdings zeigt der Alltag, dass die Kraftfahrzeugführer weder ihr Fahrzeug, noch den Abstand zu den Radfahrenden richtig einschätzen.
Kontrolliert werden kann diese Regelung in der Praxis sowieso nicht und es dürfte sehr schwer fallen, bei Unfällen im Nachhinein den nicht eingehaltenen Abstand als Unfallursache zu ermitteln.
Brisant wird es oft an diesen Verkehrsinseln. Kraftfahrzeuge drängeln sich beim Überholen von Radfahrenden gerne noch rein, um die Verkehrsinsel nicht zu überrollen. Wo der Radfahrende bleibt und wie er sich dabei fühlt ist völlig egal. Ein Überholender verstößt schon dann gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, wenn er den Eingeholten erschreckt und damit zu einer Fehlreaktion veranlasst. Fühlt sich der Radfahrende bedroht oder wird er unsicher, ist der Abstand zu gering!
Auch der tägliche Konflikt der Radfahrenden auf Schutzstreifen zwischen parkenden und fahrenden Kraftfahrzeugen wird ignoriert. Nach rechts muss der Radfahrende einen angemessenen Abstand halten, weiter links zu fahren ist lebensgefährlich.
Fazit: An die Vernunft der Autofahrenden wurde appelliert, die Hinweise auf die neue Regelung waren vielfältig, jedoch hat sich an der Situation nichts geändert: Es ist und bleibt für Radfahrende zu gefährlich! Da hilft dann meines Erachtens nur noch der direkt Hinweis auf ein Überholverbot an solchen „Engstellen“ oder schmalen Straßen!