Mal wieder die Ledder Straße (L594) in Ibbenbüren. Diesmal geht es um einen 140 Meter langen Abschnitt zwischen Hoppenweg und Bahnübergang. Auf dem nebenstehenden Bild ist das Verkehrsschild “Gemeinsamer Geh- & Radweg” (VZ 240) kaum zu erkennen. Dieses Schild im Gebüsch auf der linken Straßenseite kennzeichnet einen “benutzungspflichtigen Radweg”, also einen Radweg, den Radfahrende nutzen müssen.
Aus unserer Sicht ist dieses Schild auf der linken Seite widerrechtlich:
- Der Radweg ist für stadtausfahrende Radfahrende nur unter Gefahren zu erreichen, schließlich muss eine vielbefahrende Landstraße ohne Linksabbieger gequert werden.
- Der “Radweg” entspricht nicht den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO):
- Lichte Breite von 2,50 Meter (innerorts) wird deutlich unterschritten.
- Zusatzzeichen für gegenläufigen Radweg (100032) fehlt oder ist nicht sichtbar.
- Sträucher von benachbarten Grundschtücken ragen erheblich in den Verkehrsraum
- Der Bordstein stellt eine besondere Gefahr für stadtauswärts fahrende Radfahrer dar.
Daher haben wir eine Anregung gemäß § 24 GO NRW zur Neugestaltung des Radweges entlang der Ledder Straße (L594) formuliert:
Wir halten euch auf dem Laufenden:
- 26.08.2026 - Antrag per E‑Mail an die Stadt gesendet
