Der Ibbenbürener Stadtteil Dickenberg zählt ca. 3.260 Einwohner und wird von den beiden Landstraßen L501 und L504 durchquert.
Neben der Landstraße L501 befindet sich ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg. Der KFZ-Verkehr in Richtung Hopsten wird bereits vor der abknickenden Vorfahrt auf vorfahrtsberechtigte Radfahrende hingewiesen.
Die L504 aus Hopsten mündet an dieser Stelle auf die L501 und der KFZ-Verkehr muss vor dem bevorrechtigten Radweg stoppen. Ein Schild macht auf Radfahrende aus beiden Richtungen aufmerksam.
Trotz der Hinweisschilder kommt es an dieser Einmündung immer wieder zu gefährlichen Situationen für Radfahrende. Daher fordern wir vom zuständigen Baulastträger, Straßen.NRW, zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Radfahrenden.
Barbara Lücke hat Herrn Perick von Straßen.NRW auf verschiedene Risiken für Radfahrende aufmerksam gemacht, vor allem die fehlenden Markierungen und fehlenden optischen Hervorhebungen von Radwegfurten wurden bemängelt.







Eine Radwegfurt ist eine durch Markierungen (rote Fläche zwischen gestrichelten Linien) gekennzeichnete Stelle, die es Radfahrern ermöglicht, eine Fahrbahn zu überqueren, wobei der Radweg Vorrang hat. Sie dient der Verdeutlichung der Vorfahrt für den Radverkehr an Kreuzungen oder Einmündungen, insbesondere wenn der Radweg baulich von der Fahrbahn getrennt ist.
Frau Lücke bemängelt insbesondere:
- Hohe Geschwindigkeit von KFZ und LKW beim Abbiegen von L501 –> L504
- Fehlende Sichtbeziehungen zwischen KFZ und Radfahrenden
- Missachtung des Stoppschilds und vorfahrtsberechtigten Radfahrenden
- Blockieren des Radwegs durch wartende KFZ
Dabei hat die Landesregierung NRW bereits im Frühjahr 2025 den Landesbetrieb Straßen.NRW angewiesen, die Markierung von Radwegen voranzutreiben: “Der Landtag NRW hat auf Antrag der Regierungsfraktionen CDU und Grüne erst kürzlich die Rotmarkierung von Radwegen im Kreuzungsbereich als Regelfall bei der Gestaltung beschlossen.”
Wir halten euch auf dem laufenden und möchten an dieser Stelle auf den Verein Dickenberger Interessen und Projekte e.V. hinweisen.


2 Kommentare
Würden schon Dokumente der Behörden über das Informationsfreiheitsgesetz angefordert? z.b. Protokolle von Verkehrsschauen etc?
Die Stadt schiebt es bequem auf Straßen.NRW.
Aber zumindest die Vorfahrt-Achten-Schilder müssen von der Straßenverkehrsbehörde verkehrsrechtlich angeordnet worden sein. Also gibt es auch ein Dokument dieser Anordnung mit Begründung etc.
Und die zuständige Straßenverkehrsbehörde ist das Ordnungsamt der Stadt Ibbenbüren!
Und sowas nennt sich fahrradfreundlich.
Grüße aus Pommeresche
Hallo Herr Beckmeier, Danke für ihre Anregung. Jede Straße hat einen Ballastträger und der ist verantwortlich für die Straße und begleitenden Radweg. Es gibt eine Datenbank mit den Zuständigkeiten: https://www.giscloud.nrw.de/
L501 und L504 sind Landesstraßen und zuständig ist Straßen.NRW. Bei Ortsdurchfahrten von Landstraßen gibt’s evtl geteilte Zuständigkeiten, aber das ist hier nicht der Fall.
Von daher ist die Kommunikation zwischen Stadt und Straßen.NRW gerechtfertigt.
Nach Beitragsautor