Nicht nur der neue Verkehrsminister sagt, „dass (der Straßen-) Verkehr … sicher sein (muss), für alle.“ Dazu gehört einerseits das individuelle Verhalten der Verkehrsteilnehmer, aber auch die Verkehrsregelungen und die Gestaltung der Infrastruktur.
Jeden Tag verunglückt in Deutschland mehr als ein Radfahrer tödlich! Daher ist der Wunsch nach mehr Sicherheit, auch für Radler und Zufußgehende ernst zu nehmen und in der Planung zu berücksichtigen. Für den DVR ist die Vision Zero seit 2007 Grundlage der Verkehrssicherheitsarbeit. Ziel der Vision Zero sind keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr.
Laut Vision Zero ist das notwendig, da der Mensch nicht fehlerfrei handelt! Dabei spielen Alter und Erfahrung, aber auch Geschwindigkeit und Verkehrsraum-Gestaltung eine große Rolle. Die Infrastruktur muss so gestaltet werden, dass Unfälle mit Getöteten und Verletzten vermieden werden.
Wenn also Fußwege für Radfahrende frei gegeben werden oder mit Radfahrstreifen (sog. Todesstreifen) am Fahrbahnrand etwas für Radler getan werden soll, dann geht das leider in eine völlig falsche Richtung. Es entstehen dadurch mehr Unsicherheiten für die schwächeren Verkehrsteilnehmer und bei den Geschwindigkeitsregeln werden auch die Fehlertoleranzen weiter verringert.
Eine juristische Spitzfindigkeit, wenn man so will, stellen die Verkehrszeichen für „Spielstraßen“ dar. Diese verkehrsberuhigten Straßen geben dem Fußgänger und den spielenden Kindern absoluten Vorrang. Verlässt man eine solche verkehrsberuhigte Straße gelten ganz besondere Vorfahrtsregeln, die leider nicht allen bekannt sind:
Ist nämlich Zeichen 325.2 nicht weiter als 30 m vor der Einmündung oder Kreuzung aufgestellt, gilt beim Einfahren von einem verkehrsberuhigten Bereich in die durchgehende Fahrbahn, dass man generell allen anderen Fahrzeugen und auch Fußgängern Vorfahrt zu gewähren hat. (https://www.stvo2go.de)
Wichtig erscheinen mir hier die neuen Regelungen zu Markierungen und neuen Verkehrszeichen:
- Die Straßenverkehrsbehörden können in Zukunft – an Engstellen – ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen (Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen anordnen. Hierfür wurde ein neues Verkehrszeichen (277.1) eingeführt.
- Die Markierung Haifischzähne (Zeichen 342) soll vorfahrtsberechtigten Radverkehr schützen, wird allerdings nur an Radschnellwegen und bei Rechts-vor-Links-Regelungen abseits von Hauptstraßen vorgesehen.
- Einzelne Tempolimits von 30 km/h auf Hauptstraßen mit Schulen, Kindergärten usw. dürfen nun zu einheitlich geschwindigkeitsbegrenzten Strecken zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis 300 m) liegt.
Unsere Straßen könnten sehr viel sicherer sein, insbesondere für Schulkinder. Entlang der Gravenhorster Straße, dem Püsselbürener Damm und der Ledder Straße besteht akuter Handlungsbedarf. Das zeigt auch der Unfall in der vergangenen Woche, bei dem ein Schüler einem Auto ausweichen musste.
Also, lieber mal langsamer fahren und anhalten, anstatt auf die Tube zu drücken! Und noch was, Unfallflucht ist unverzeihlich, insbesondere wenn es sich bei solchen Unfällen um Kinder handelt!