In Ibbenbüren nutzt man besser die ruhigen Straßen, um sein Ziel zu erreichen. So vermindert man das Risiko in brenzligen Verkehrs-Situationen von Autofahrenden abgedrängt oder übersehen zu werden.
Bevorzugt man also ruhige Straßen fährt man oft durch verkehrsberuhigte Wohnstraßen. Man kann diese Zonen an den großen blauen Schildern erkennen, offiziell als Verkehrszeichen 325.1 und 325.2 betitelt.
Diese Bereiche liegen innerhalb geschlossener Ortschaften, aber es gilt weder die übliche Ortsgeschwindigkeit von 50 km/h noch handelt es sich um Tempo-30-Zonen. Es wird Schrittgeschwindigkeit erwartet.
In der Rechtsprechung werden dazu 7 km/h und teilweise 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit angenommen (Quelle: ADAC).
Auf jeden Fall sollte die Geschwindigkeit deutlich unter 20 km/h liegen. Damit in diesen Zonen nicht zu schnell gefahren wird, wurden vielerorts Durchfahrten verengt, Bodenwellen oder Pflanzkübeln aufgestellt.
Aber Achtung:
Fußgänger haben in einem verkehrsberuhigten Bereich grundsätzlich Vorrang. Dies bedeutet auch, dass sie die ganze Fahrbahn für sich in Anspruch nehmen können, wenn sie dies möchten. Autofahrer haben notfalls zu warten.
Kinder dürfen überall spielen, also auch auf der Fahrbahn. Auch hier haben Auto- und Radfahrer besondere Rücksicht zu nehmen.
Überholen ist in einem verkehrsberuhigten Bereich grundsätzlich verboten.
Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Auch die Regel “rechts-vor-links” gilt, wenn zwei Fahrzeuge innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches aufeinander treffen. Verlässt ein Verkehrsteilnehmer jedoch diesen Bereich und möchte auf eine “normale” Straße einbiegen, so hat er generell allen anderen Fahrzeugen und auch Fußgängern Vorfahrt zu gewähren. Quelle: https://www.juraforum.de
Noch eine juristische Spitzfindigkeit, wenn man so will, ist die Distanz vom Ende des verkehrsberuhigten Bereiches bis zum Einmündungsbereich in eine andere Straße.
Ist nämlich Zeichen 325.2 nicht weiter als 30 m vor der Einmündung oder Kreuzung aufgestellt, gilt beim Einfahren von einem verkehrsberuhigten Bereich in die durchgehende Fahrbahn, dass man generell allen anderen Fahrzeugen und auch Fußgängern Vorfahrt zu gewähren hat.
https://www.stvo2go.de
Fazit: Die Regelungen sind also vielfältig und für manchen Verkehrsteilnehmer zu kompliziert. Daher gibt es hier eine kleine Checkliste, die das Fahren und gegenseitige Rücksichtnehmen erleichtern soll:
- Verkehrsberuhigte Bereiche sind keine Durchgangsverbindungen
- Schrittgeschwindigkeit fahren
- Fußgänger haben Vorrang
- Kinder können jederzeit auftauchen
- Überholen ist verboten
- Parken nur in gekennzeichneten Bereichen
- es gilt „rechts-vor-links“
- beim Verlassen des Bereichs ist allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren!
Also, lieber mal langsamer fahren und anhalten, anstatt auf die Tube zu drücken! Und noch was, rechts ist da, wo der Daumen links ist!