Diese drei Schilder zeigen uns Radler*innen benutzungspflichtige Wege: Wir Radler müssen diese Wege nutzen sofern sie zumutbar sind. Was gut gemeint ist, stellt sich oft problematisch dar, denn oft sind die gemeinsamen Wege (Zeichen 240) zu schmal.
Wie schnell dürfen Radler*innen denn auf den gemeinsamen Geh- und Radwegen fahren? Das ist leider nicht genau definiert: Wir Radler*innen sind auf diesem Weg auch nur zu Gast und müssen unsere Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.
Was bedeutet das? Das bedeutet Schrittgeschwindigkeit!
Wir empfinden benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege als Zumutung, denn diese Wege erlauben und Radler*innen kein zügiges Vorankommen und zwingen uns zu oft in die Bremse und in die Haftung.
Die Stadt weist diese Wege sehr gerne aus, da die baulichen Anforderungen sehr gering (Breite, Markierung, Oberfläche, Abstand) und die Radler*innen “endlich von der Straße verschwunden” sind.