Auf der Stra­ße fah­ren

Ein neu­es Schild?

Rechts und links der Stra­ße gibt es vie­le, sehr vie­le Schil­der und so ist es nicht ver­wun­der­lich, das man hier und da die Über­sicht ver­liert. Hin­zu kom­men Än­de­run­gen der recht­li­chen Vor­ga­ben wie z.B. der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO). Das Bild zeigt ein Schild, dass es (noch) nicht in der StVO gibt.

Was wür­den Sie den­ken, wenn vor Ih­nen auf der (KFZ-) Fahr­bahn ein Rad­ler mit sei­nem Fahr­rad un­ter­wegs ist? Sie wür­den ver­mut­lich den Rad­ler auf den rot ge­pflas­ter­ten “Rad­weg” hin­wei­sen. Wir Rad­ler ken­nen die Si­tua­ti­on zur Ge­nü­ge. KFZ-Fah­rer hu­pen, über­ho­len knapp, zei­gen den Vo­gel oder brem­sen uns Rad­ler ein­fach aus. Al­les straf­bar, al­les ver­bo­ten!

(4) …Eine Pflicht, Rad­we­ge in der je­wei­li­gen Fahrt­rich­tung zu be­nut­zen, be­steht nur, wenn dies durch Zei­chen 237, 240 oder 241 an­ge­ord­net ist…

https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/90–2‑strassenbenutzung-durch-fahrzeuge

Sie wer­den in Ib­ben­bü­ren kaum “be­nut­zungs­pflich­ti­ge Rad­we­ge” fin­den. Fast alle ver­meint­li­chen Rad­we­ge sind kei­ne Rad­we­ge son­dern bes­ten­falls Geh­we­ge, die für Fahr­rä­der frei­ge­ge­ben sind. Seit Sep­tem­ber 1997 sieht die StVO das Rad­fah­ren auf der Fahr­bahn als Re­gel­fall vor. Rad­we­ge dür­fen nur dann als be­nut­zungs­pflich­tig ge­kenn­zeich­net wer­den, wenn auf­grund be­son­de­rer ört­li­cher Ver­hält­nis­se eine er­heb­lich er­höh­te Ge­fähr­dung be­stehe:

§ 45 Ab­satz 9 StVO

Sub­jek­ti­ve oder ob­jek­ti­ve Si­cher­heit

ADAC-Um­fra­ge, 2021

War­um wer­den wir Rad­ler auf die Fahr­bahn “ge­drängt”? Das ne­ben­ste­hen­de Bild zeigt die Per­spek­ti­ve von Rad­fah­rern. Nur 8% der Rad­fah­rer füh­len sich auf der Stra­ße si­cher. Quel­le:

Es gibt aber auch Stu­di­en die be­le­gen sol­len, dass Rad­fah­ren­de auf der Fahr­bahn si­che­rer un­ter­wegs sind:

Was sol­len wir nun glau­ben? Wo sol­len wir fah­ren?

Si­che­re und ein­fa­che Rad­we­ge

Wir Ra­deln­de wol­len eben­so we­nig den KFZ-Ver­kehr be­hin­dern wie wir be­hin­dert wer­den wol­len. Rad­we­ge sol­len si­cher und ein­fach sein. Trotz­dem hat die Stadt Ib­ben­bü­ren kon­se­quent vie­le be­nut­zungs­pflich­ti­ge Rad­we­ge auf­ge­ho­ben und über­lässt dem Rad­fah­ren­den die Ent­schei­dung: Geh­weg oder Fahr­bahn. Mit al­len Vor- und Nach­tei­len.

Wir Ra­deln­de sind auf vie­len Stre­cken nur zu Gast.

Oder an­ders for­mu­liert, Rad­fah­ren­de sind nicht vor­ge­se­hen!

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