Die Oststraße (L832) ist eine vielbefahrene Landstraße, die sich mitten durch Ibbenbüren schlängelt. Sie trennt den Innenstadtbereich von den östlichen Wohngebieten und den Schulen:
- Kaufmännische Schule
- Berufskolleg
- Goethe-Gymnasium
- Sporthalle
- Albert-Schweizer, Roncalli, Kepler und Gesamtschule
An der gekennzeichneten Stelle befindet sich eine Überquerungshilfe, die den Namen nicht verdient sowie eine Straße mit so schmalen Radwegen, auf die nicht einmal das Fahrradsymbol passt.
Wir haben an einem Dienstagmorgen im Februar zwischen 07:15 und 08:00 Uhr die Überquerungshilfe beobachtet und über 200 Passanten, überwiegend Schülerinnen und Schüler aller Altersklassen mit dem Fahrrad, gezählt. Bei gutem Wetter sind es sicherlich viel mehr.
Wir waren erschrocken über die Situation! Auf der Mini-Verkehrsinsel tummeln sich bis zu 10 Radfahrende während hinter und vor ihnen die Autos, Lieferwagen, Busse und LKW mit 50 km/h oder mehr vorbeifahren:




Siehe auch auf Instagram: https://www.instagram.com/p/DG-TcjQB2Z4/
Wir fordern sichere und einfache Radwege. Diese Überquerungshilfe ist nicht sicher, das zeigen die Fotos aus dem Zeitraffer-Video. Das Video werden wir noch aufbereiten und verpixeln… Tempo 30 ist an dieser Stelle dringend erforderlich, damit Menschen zu Fuß und mit Rad die Oststraße sicher überqueren können. Daher haben wir unseren 21. Antrag an die Stadt Ibbenbüren geschickt:

- 27.02.2025: Antrag per E‑Mail an die Stadt Ibbenbüren gesendet.
- 04.03.2025: Heute kam die ausführliche Antwort der Stadt Ibbenbüren: Sie verweisen darauf, dass die Stadt bereits mehrfach versucht hat, Tempo 30 an der Oststraße über den Lärmschutz durchzusetzen. Das ist aber am Straßenbaulastträger StraßenNRW gescheitert ist. Bevor die Stadt Ibbenbüren über Tempo 30 im Sinne der reformierten StVO entschieden wird, müssen erst die allgemeinen Verwaltungsvorschrift der StVO abgewartet werden. Damit wird im Frühjahr 2025 gerechnet.
Eine allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) ist eine Anweisung der Exekutive, die den Behörden vorgibt, wie sie ein Gesetz oder eine Verordnung auslegen und anwenden sollen. Sie dient der einheitlichen Umsetzung von Gesetzen durch die Verwaltung. Die AVV wurde in der 738. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.03.2025 besprochen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften kann die Geschwindigkeit auch im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen auf Tempo 30 km/h beschränkt werden. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes‑, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). In die Gesamtabwägung sind Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen (z.B. Sperrgitter) einzubeziehen. Die Beschränkung auf Tempo 30 km/h kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die für Fußgängerüberwege bei Tempo 50 km/h erforderlichen Sichtweiten nicht sichergestellt werden können oder Fahrzeugführende ihre Fahrgeschwindigkeit bei Annäherung an den Fußgängerüberweg regelmäßig nicht derart verringern, dass den querungswilligen Fußgängern ihr Vorrang erkennbar eingeräumt werden wird. Die Anordnung ist auf insgesamt höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden.
Quelle: Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Drucksache 50/25, https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0050–25.pdf
Wir haben der Stadt Ibbenbüren mit dem Antrag und dem Video ein weiteres schlagkräftiges Argument für Tempo 30 geliefert. Wir halten euch auf dem Laufenden…