Von der Gravenhorster Straße, in der Nähe der Ibbenbürener Aa, zweigt ein Weg in östlicher Richtung ab. Dieser Weg kann wegen Absperrbaken nicht von KFZ genutzt werden und ist mit dem Verkehrszeichen 325.2 als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet. Dieser Weg ist glz. auch Bestandteil zahlreicher überregionaler Radwege und entsprechend ausgeschildert.
In einem verkehrsberuhigtem Bereich gelten folgende Regeln:
- Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
- Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
- Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
- Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
- Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt.
Dürfen Fahrräder einem verkehrsberuhigten Bereich fahren? Klar, aber motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder müssen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren.
Die Stadt Ibbenbüren hat vor einiger Zeit im Kreuzungsbereich Am Forsthaus sowie Eichengrund Piktogramme auf den Fuß- und Radweg aufgebracht. Die Piktogramme zeigen ein PKW sowie einen zweiseitigen Pfeil. Die Piktogramme sollen Fußgänger auf PKW aufmerksam machen und führen die Regeln in einem verkehrsberuhigten Bereich ad absurdum.
Wir fordern die Stadt Ibbenbüren auf, die Piktogramme zu entfernen. Aus unserer Sicht sollten KFZ in diesem Bereich auf den querenden Fuß- und Radweg aufmerksam gemacht werden anstatt die Fußgänger auf die KFZ aufmerksam zu machen. Die Aufmerksamkeit der KFZ kann entweder durch eine spürbare Aufpflasterung oder durch Bodenschwellen erwirkt werden. Schilder und Piktogramme bremsen keinen KFZ…

Den Antrag haben wir am 18.03.2024 per E‑Mail an den Bürgermeister, Dr. Marc Schrameyer gesendet. Verlauf:
- 18.03.2024: E‑Mail an ratsangelegenheiten@ibbenbueren.de mit der Bitte um Eingangsbestätigung
- 03.04.2024: Bislang keine Eingangsbestätigung oder Post erhalten, daher erneute E‑Mail an ratsangelegenheiten@ibbenbueren.de
- 15.04.2024: Rückmeldung vom Ordnungsamt und erste Vorschläge
- 23.04.2024: Anruf von Herrn Neumann (Stadt Ibbenbüren, Ordnungsdienst, Verkehr und Wahlen) und Verständigung auf eine mögliche Lösung.
- 28.11.2024: Der Vorgang ist seit sieben Monaten offen und noch immer werden Radfahrende und Fußgehende in einem verkehrsberuhigten Bereich von KFZ gewarnt. E‑Mail an Herrn Neumann gesendet…
Wir halten euch auf dem Laufenden…