Wir fordern die Stadt Ibbenbüren auf, sich für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Hopstener Straße (L504) / Rheiner Straße (L501) einzusetzen:
- Deutliche Kennzeichnung der Rad- und Fußverkehrsführung, z. B. durch größere und besser platzierte Verkehrszeichen sowie rote Bodenmarkierungen.
- Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Kreuzungsbereich auf 50 km/h oder weniger.
Siehe auch: Die Furt ist fort
Daher haben wir am 6. November 2025 eine Anregung gemäß § 24 GO NRW an den Stadtrat gesendet.
- 06.11.2025: Antrag an den Stadtrat gesendet.
- 10.11.2025: Antwort der Stadt (gekürzt): Die Stadt ist nicht zuständig, sondern Straßen.NRW. Der Antrag wird an den Fachdienst Recht Ordnung und Bürgerservice weitergeleitet. Der Fachdienst ROB soll sich mit Straßen.NRW in Verbindung setzen.
Wir halten euch auf dem Laufenden…
