Wir haben am 16. Oktober 2022 unseren ersten Bürgerantrag eingereicht. Der Bürgerantrag richtet sich an den Rat der Gemeinde und wurde per E‑Mail eingereicht.
Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform […] mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=589920
Wir möchten die Brunnenstraße für Radfahrer freigegeben und haben unseren ersten Bürgerantrag formuliert und an den Rat der Stadt Ibbenbüren gesendet.
Wir werden berichten, wie die Stadt Ibbenbüren auf unseren Antrag reagiert:
- 15.10.2022: Fotos gemacht und Antrag formuliert.
- 16.10.2022: Bürgerantrag per E‑Mail eingereicht.
- 18.10.2022: Rückmeldung von Herrn Burlage, Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer. Antrag wird an Fachdienst “Recht, Ordnung, Bürgerservice” weitergeleitet.
- 20.11.2022: Das zusätzliche Schild wurde angebracht. Siehe beigefügte Fotos.
- 14.02.2023: Treffen mit der Verwaltung: Da die Gegenrichtung (Brunnenstr. –> Unterer Markt) noch nicht freigegeben wurde, haben wir da einen neuen Antrag an Herrn Neumann vom Fachdienst Recht, Ordnung und Bürgerservice übergeben.
Wie man auf den nachfolgenden Fotos sieht, wurde die von uns angeregte Änderung umgesetzt:
Wir freuen uns über die rasche und unkomplizierte Umsetzung des Bürgerantrags und haben unseren Dank per E‑Mail an die Stadtverwaltung zum Ausdruck gebracht. Nun können Radfahrende die Brunnenstraße in Richtung Bahnhofstraße oder Schulen befahren, ohne eine Bußgeld zu riskieren.