Ein Leit­fa­den zum Rad­fah­ren

Wir Ra­deln­den sol­len nach Wil­len der Ver­kehrs­pla­ner mal auf der Stra­ße, mal auf dem Geh­weg, mal auf dem Rad­weg fah­ren. Wenn’s gut läuft, fah­ren wir auch Mal auf der Fahr­rad­stra­ße. Da­her lau­tet ja un­ser Mot­to: Wir möch­ten ein­fa­che und si­che­re Fahr­rad­we­ge!

Was stellt man sich dar­un­ter vor und wie kann man ohne “Rechts­be­ra­ter” auf dem Ge­päck­trä­ger im All­tag Rad fah­ren? Was soll­te denn zu den ein­fa­chen Ver­hal­tens­re­geln ei­nes Rad­fah­ren­den ge­hö­ren? Hier also eine Idee von ei­nem ein­fa­chen Leit­fa­den, wie man si­cher und rück­sichts­voll durch den Ver­kehr kom­men kann.

Ja, da ist na­tür­lich die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung und als al­ler Ers­tes der all­seits be­kann­te §1: „Die Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr er­for­dert stän­di­ge Vor­sicht und ge­gen­sei­ti­ge Rück­sicht.” Und: „Wer am Ver­kehr teil­nimmt hat sich so zu ver­hal­ten, dass kein An­de­rer ge­schä­digt, ge­fähr­det oder mehr, als nach den Um­stän­den un­ver­meid­bar, be­hin­dert oder be­läs­tigt wird.”

Ja lo­gisch, kennt wirk­lich je­der! So in etwa woll­te das schon Im­ma­nu­el Kant aus­drü­cken. Aber mal ehr­lich, die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung gilt na­tür­lich für alle, vom Au­to­fah­ren­den bis zum Zu­fuß­ge­hen­den. Also jetzt mal in Ein­fach, so aus­ge­drückt, dass man es sich auch mer­ken kann!

Die wohl wich­tigs­te Sa­che beim Rad­fah­ren ist das Be­ob­ach­ten der un­mit­tel­ba­ren Um­ge­bung. Un­ter Be­ob­ach­ten ver­steht sich die Wahr­neh­mung mit al­len Sin­nen, also Au­gen und Oh­ren. Das be­deu­tet kei­ne Kopf­hö­rer, lau­te Mu­sik hö­ren oder gar te­le­fo­nie­ren. Au­gen auf reicht nicht, man soll­te auch hö­ren, wenn sich von ei­ner Sei­te et­was nä­hert. Mo­to­ren­ge­räu­sche, Hu­pen und Si­re­nen, Stim­men oder sons­ti­ge Ge­räu­sche för­dern die räum­li­che Wahr­neh­mung.

Wich­tig ist auch die Kon­zen­tra­ti­on auf den Nah-Be­reich, den man in den nächs­ten Se­kun­den be­fah­ren wird. Die vor ei­nem lie­gen­de Si­tua­ti­on im Ver­kehr kann sich sehr schnell än­dern. Hin­der­nis­se oder dro­hen­de Ge­fah­ren von den Sei­ten soll­ten un­ser Fahr­ver­gnü­gen nicht ein­schrän­ken. Dazu ge­hö­ren bspw. Zu­fuß­ge­hen­de, Au­tos, Müll­ton­nen, aber auch Bord­stein­kan­ten oder Gul­ly­de­ckel.

Die Re­geln, wel­chen Weg man wo be­nut­zen darf oder muss sind eher kom­pli­ziert. Da­her hier ein ein­fa­cher Tipp: Ein blau­es run­des Schild mit Fahr­rad-Sym­bol be­deu­tet Be­nut­zungs­pflicht, also in den al­ler­meis­ten Fäl­len. Egal wie der Weg be­schaf­fen ist, egal wo er ent­lang ge­führt wird, zu­nächst ist man als Rad­fah­ren­der ver­pflich­tet die­sen Weg zu be­fah­ren. Aus­nah­men sind z.B. schlech­te Be­schaf­fen­heit oder zu­ge­stell­te Wege (Müll­ton­nen oder Au­tos).
Ist der Weg ent­lang ei­ner Stra­ße nicht mit ei­nem blau­en run­den Schild mit Fahr­rad-Sym­bol ge­kenn­zeich­net, muss man auf der Stra­ße fah­ren!

Oft sieht man Rad­we­ge, die auch eine bau­li­che Tren­nung von Fahr­bahn und Geh­weg ha­ben. Da­bei ist eine bau­li­che Tren­nung nicht im­mer zu er­ken­nen, Ver­kehrs­pla­ner sind da sehr ein­falls­reich und kom­pro­miss­be­reit.

Bau­li­che Tren­nung zur Stra­ße, aber Vor­sicht: Fuß­weg!

Dann gibt es noch Rad­fahr­strei­fen auf der Fahr­bahn. Die­se Strei­fen sind mit di­cken wei­ßen Li­ni­en links und rechts be­grenzt und oft fin­den sich noch Fahr­rad-Sym­bo­le auf dem Asphalt. Ein sol­cher Rad­fahr­strei­fen soll­te zwei Me­ter breit sein und auch rechts ge­nü­gend Ab­stand (also 75 cm) zu par­ken­den Au­tos auf­wei­sen. Aber wo fin­det man das schon, zu­mal in Ib­ben­bü­ren.

So ist das nicht ge­meint!

Aber Ach­tung, es gibt auch Stel­len in Ib­ben­bü­ren, die zu Ver­wir­rung und Un­si­cher­heit füh­ren! Mar­kier­te Über­gän­ge mit Fahr­rad-Sym­bol auf dem Asphalt sug­ge­rie­ren ei­nen Rad­weg, aber es ist kei­ner aus­ge­schil­dert!

Mar­kie­rung deut­lich sicht­bar, Be­schil­de­rung fehlt, Vor­fahrt wird blo­ckiert!

Sehr ge­fähr­lich sind sog. Doo­ring-Un­fäl­le! Oft ist Doo­ring mit sehr schwe­ren Ver­let­zun­gen ver­bun­den. Eine sich plötz­lich öff­nen­de Au­to­tür kann Dir wirk­lich den Tag ver­der­ben. Also bit­te stets eine Arm­län­ge Platz zu par­ken­den Fahr­zeu­gen hal­ten. Viel­leicht kann man auch durch die Fens­ter eine Per­son auf dem lin­ken Sitz er­ken­nen, die gleich aus­stei­gen möch­te!

Die Ge­fahr kommt von hin­ten!

Ab und zu soll­te man sich um­dre­hen und den von hin­ten kom­men­den Ver­kehr be­ob­ach­ten. Setzt viel­leicht je­mand zum Über­ho­len an ob­wohl nicht ge­nü­gend Platz ist oder kommt von hin­ten ein LKW der nicht in den Ge­gen­ver­kehr aus­wei­chen kann, al­les An­zei­chen, die dar­auf hin­deu­ten, dass es gleich ge­fähr­lich wer­den kann! Manch­mal ist in sol­chen Si­tua­tio­nen das Bes­te, deut­lich ge­se­hen zu wer­den und auch Prä­senz im Stra­ßen­ver­kehr zu zei­gen.

Prä­senz im Stra­ßen­ver­kehr, das er­for­dert schon et­was Mut und star­ke Ner­ven. Nicht je­dem fällt es leicht, nicht wie ein klei­nes Mäus­chen ganz ganz rechts zu fah­ren und mög­lichst un­auf­fäl­lig zu sein. Wer Angst hat, ver­steckt sich in­stink­tiv. Nein, manch­mal muss man den an­de­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern deut­lich ma­chen, dass man selbst Platz braucht, und zwar links und rechts! An Eng­stel­len kann das be­deu­ten, deut­lich in der Mit­te der Spur zu fah­ren, um als Ver­kehrs­teil­neh­mer auch wahr­ge­nom­men zu wer­den. Sonst wird man oft über­holt, trotz zu ge­rin­gem Ab­stand.

Hier nur als Gast!

Die­se Prä­senz gilt nicht in Fuß­gän­ger­zo­nen. In der In­nen­stadt wer­den Rad­fah­ren­de nur ge­dul­det und sind Gäs­te der Zu­fuß­ge­hen­den. Man fährt also rück­sichts­voll, bremst oder steigt ab und hat im­mer ge­nü­gend Ab­stand zu den an­de­ren Pas­san­ten!

Ein­bahn­stra­ßen dür­fen von Rad­fah­ren­den oft auch in ent­ge­gen­ge­setz­ter Rich­tung be­fah­ren wer­den! Auch hier gilt höchs­te Vor­sicht und Rück­sicht­nah­me auf An­de­re!

Die ein­zel­nen Vor­fahrts­re­geln sind Teil der Fahr­schul-Aus­bil­dung, aber ge­hö­ren den­noch zum All­ge­mein­wis­sen, hof­fent­lich. Eine rote Am­pel heißt war­ten, ein Stopp-Schild heißt an­hal­ten! So­weit soll­te das klar sein. Schwie­ri­ger wird das bei Rechts vor Links oder im Kreis­ver­kehr! Und was ist der Un­ter­schied zwi­schen Vor­fahrt und Vor­rang. Aber egal, im Zwei­fel lie­ber mal ste­hen blei­ben und war­ten. Die Idio­tie der An­de­ren kennt kei­ne Gren­zen.

Bei Kreu­zun­gen hel­fen Am­pel­an­la­gen: Eine Kreu­zung zu über­que­ren kann ein ech­tes Dra­ma sein, ob nach links, rechts oder ge­ra­de­aus! Ins­be­son­de­re an den Kreu­zun­gen in Ib­ben­bü­ren ist das schon sehr kom­pli­ziert, also tei­len wir das mal ein in

a) ganz vor­sich­tig,

b) vor­sich­tig und

c) re­gel­kon­form.

Auch auf Rad­we­gen nicht si­cher!

a) Ist man ganz vor­sich­tig, mei­det man die gro­ßen Kreu­zun­gen in Ib­ben­bü­ren am Bes­ten. Auch ab­stei­gen, schie­ben und als Fuß­gän­ger die Kreu­zung über­que­ren kann sehr ge­fähr­lich sein.

b) Vor­sich­ti­ge schau­en mehr­fach nach hin­ten, um den na­hen­den Ver­kehr zu be­ob­ach­ten. Wenn Au­tos oder LKWs rechts ab­bie­gen wol­len, ma­chen sie das in Ib­ben­bü­ren meist sehr schnell und ohne Schul­ter­blick. Nein, die meis­ten ken­nen auch nicht den Rück­spie­gel auf der rech­ten Fahr­zeug­sei­te. Wenn je­mand blinkt hat man die Chan­ce evtl. ab­zu­brem­sen. Eben­falls nein, wenn man er­kennt, dass ein Auto ei­nen Ab­bie­ge-As­sis­ten­ten hat. Das klei­ne gel­be Warn­drei­eck im Rück­spie­gel könn­te das Letz­te sein, was ein Rad­fah­rer sieht, wenn er denkt, dass der Au­to­fah­ren­de beim Rechts­ab­bie­gen die Vor­fahrt schon ach­ten wird.

Rechts­ab­bie­gen bit­te nur bei Grün! Und bit­te auf­pas­sen, dass kein an­de­res Fahr­zeug die Kur­ve schnei­det oder ein vom Ge­gen­ver­kehr kom­men­der Links­ab­bie­ger in die Sei­te grätscht.

Nur was für Mu­ti­ge!

c) Links­ab­bie­gen nur für mu­ti­ge Fort­ge­schrit­te­ne! Rad­spu­ren in Mit­tel­la­ge sind sehr ge­fähr­lich, denn man hat plötz­lich Blech auf bei­den Sei­ten. Kein Si­cher­heits­ab­stand oder Rück­sicht schüt­zen den re­gel­kon­form Ab­bie­gen­den. Also schön auf der Spur blei­ben, dann wird hof­fent­lich nichts pas­sie­ren! Es gibt auch das „in­di­rek­te Links­ab­bie­gen“. Dau­ert län­ger, ist nicht un­be­dingt was für schwa­che Ner­ven und die Kreu­zun­gen in Ib­ben­bü­ren sind da­für gar nicht ein­ge­rich­tet. Ham‘se wohl ver­ges­sen! Wie in­di­rek­tes Links­ab­bie­gen geht, soll je­der In­te­re­sier­te selbst goo­geln, es wür­de hier den Rah­men spren­gen. Und der Text ist eh schon viel zu lang.

Denn ei­gent­lich soll­te das ja ein Leit­fa­den wer­den, der ein­fach zu mer­ken und an­zu­wen­den ist! Da­her ja auch un­se­re For­de­rung nach ein­fa­chen und si­che­ren Rad­we­gen in Ib­ben­bü­ren! Wer wis­sen will, wie ein­fach und si­cher geht, schaut mal nach Hol­land. Die kön­nen das, schon seit Jahr­zehn­ten.

Also, wie man schon er­ken­nen kann, ist eine ge­wis­se Kennt­nis der Grund­re­geln des Stra­ßen­rechts wich­tig. Rück­sicht­nah­me ist eben­so le­bens­wich­tig wie ein ver­kehrs­tüch­ti­ges Fahr­rad! Dazu ge­hö­ren gute Brem­sen, Licht und eine Fahr­rad­klin­gel. Ja wirk­lich, die­se Din­ge sind wich­ti­ger als ein Kopf­hö­rer und ein coo­les Han­dy am oder im Ohr!

Wie das Al­les mit den Vor­stel­lun­gen von ei­ner “fahr­rad­freund­li­chen Stadt” zu­sam­men passt, könn­te man mal die AGFS fra­gen. Aber ent­we­der die Ideen der AGFS wer­den stumpf igno­riert oder es kon­trol­liert kei­ner, ob Ib­ben­bü­ren auch den Kri­te­ri­en für eine Fahr­rad­freund­li­che Stadt ent­spricht!

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