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Wo
Ibbenbüren-Stadt, Große Straße, vor der Einmündung Roggenkampstraße, in Fahrtrichtung Heldermannstraße.
Situation
Radfahrende auf dem nicht benutzungspflichtigen Hochbord-Radweg (1) überqueren die Roggenkampstraße und fahren dann weiter auf dem Schutzstreifen (3) in Richtung Heldermannstraße.
Fragen
Rätselfrage 1: Muss ein Radfahrender in Richtung Heldermannstraße die Vorfahrt die KFZ auf der Fahrbahn (2) beachten? Hintergrund der Frage ist §10 StVO (Einfahren und Anfahren).
Rätselfrage 2a: Falls Frage 1 mit Ja beantwortet wird, wären dann nicht separate “Vorfahrt gewähren” Schilder für Radfahrende sinnvoll?
Rätselfrage 2b: Falls Frage 1 mit Nein beantwortet wird, muss das KFZ auf der Fahrbahn (1) abbremsen um den seitlichen Sicherheitsabstand (1,5 Meter) zum Fahrrad auf dem Schutzstreifen (3) einzuhalten?
Rätselfrage 3: Gilt das blaue Gehweg-Schild auch für den weiß gepflasterten Bereich (4) oder nur für den rot gepflasterten Bereich (5)? Beide Bereiche (4 und 5) sind farblich unterschiedlich und baulich durch eine Art Kantenstein voneinander getrennt.
Antworten
tbd