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Wo
Ibbenbüren-Stadt, Gravenhoster Straße, kurz vor der Einmündung Grüner Weg, stadteinwärts
Situation
Der nicht benutzungspflichtige Hochbord-Radweg (1) endet hier und geht über in einen Schutzstreifen (3) und wird damit Teil der Fahrbahn (2). Der Übergang zwischen Hochbord-Radweg (1) und Schutzstreifen (3) ist sehr schmal. Siehe auch: Radweg an Gravenhorster Straße?
Fragen
Rätselfrage 1: Wie hat sich ein Radfahrender auf dem Hochbord-Radweg (1) zu verhalten, um rechtskonform auf den Schutzstreifen (3) zu wechseln?
Rätselfrage 2: Kommt am Übergang vom Hochbord-Radweg (1) zum Schutzstreifen (3) der §10 StVO (Einfahren und Anfahren) zu tragen?
Antworten
offen